Funny_sue
Ich habe letztes jahr im September mein kind bekomme .Vor 4 Monaten rief mich die Frau vom Fallmanagment an bin von stellen markt wegen meinem kind ein anderer währe für mich zuständig. Vor 2 wochen donnerstags rief mich die selbe frau an meinte ich hätte bis mitte September zeit nach Kindergarten zu kucken und ob jugendamt diesen bezahlt.sie würde sich dann melden.4 tage später hatte ich liste mit kindergärten und 8 stellen sngeboten in der post.was kann ich tun.
Hallo, das Kind ist ein Jahr und hat einen Anspruch auf Betreuung. In einigen Bundesländern heißt das, dass die Mutter/Vater/beide wieder arbeiten gehen können. Wenn Sie das nicht tun, drohen Kürzungen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Was willst du denn tun? Sprich mit der Sachbearbeiterin, falls du noch nicht arbeiten willst. Da dir aber ein Krippenplatz zusteht für dein Kind, würde ich in diesem Fall sagen, dass in deinem Wohnort die Sachbearbeiter davon ausgehen, dass nach einem Jahr wieder gearbeitet werden kann.
Terkey235
Hallo, da du Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes hast, könntest ab da wieder arbeiten. In den meisten Fällen läuft ja das Elterngeld nach einem Jahr auch aus, sodass die Mütter oder Väter dann wieder für ihren Unterhalt sorgen müssen. Nicht alle Ämter setzen das durch. Deins offenbar schon. Du wirst also nicht viel machen können. Such dir einen Krippenplatz und bewirb dich. Bestimmt lässt sich vereinbaren, dass du dich zunächst auf Teilzeitstellen bewirbst. Meine Nichte hatte ein ähnliches Problem. Dort ist nicht nur ein Kind vorhanden, und einige der Kinder in der Familie haben Förderbedarf. Sie war davon ausgegangen, drei Jahre Elternzeit machen zu können, doch das Amt bestand darauf, dass sie nach einem Jahr wieder einen Job ausübt, weil es Betreuungsplätze gibt. LG terkey
Mitglied inaktiv
Du scheinst keinen Arbeitgeber zu haben, also hast du faktisch auch keine EZ. Den die steht nur berufstätigen Eltern zu. Manche Ämter gewähren trotzdem 3 Jahre, andere nicht mehr seit es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag gibt. Ganz eng sehen die es wenn beide Eltern daheim sind. da der Vater scheinbar auch nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, ist eben die Frage, ist der auch daheim? Das würde den Druck des AA durchaus nachvollziehbar erklären. Machen kannst du wenig, außer du versuchst es über den Klageweg. es wird ja immer wieder von einigen gesagt das es im Sozialgesetzt steht das man die ersten 3 Jahre von der artigen Dingen freigestellt ist, aber scheinbar scheint sich bisher niemand damit erfolgreich vor dem Sozialgericht durchgesetzt zu haben. Alternative, Betreuung sichern und wenigstens einen Teilzeit-Arbeitsplatz suchen. Oft langt das schon aus und es wird dann im falle das eben weiter Bedürftigkeit besteht unterstützend Hartz4 gezahlt. oder evtl kommt ihr da dann damit auch schon heraus und kommt mit Wohngeld und/oder erhöhtem Kindergeld dann weiter. Das sind die Wege welche Dir offen stehen. Weigerst du dich, musst du eben mit Kürzungen rechnen.
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