Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit mit 2 Kleinkindern

Frage: Elternzeit mit 2 Kleinkindern

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2006 und November 2007 habe ich ein Kind geboren und jeweils 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Wir wohnen in Bayern (weiß nicht ob das von Bedeutung ist). Jetzt habe ich mitbekommen, daß man in diesem Fall die Elternzeit so einteilen kann, daß man über den 3. Geburtstag Elternzeit "gut" hat. Wird das automatisch so gemacht/gerechnet oder kann ich das jetzt noch ändern, oder habe ich einfach Pech weil ich im Nov.2007 3 Jahre beantragt habe? Vielen Dank für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Zeit, die sich überschneidet, können Sie mit Zustimmung des AG bis zum 8. LJ des Kindes anhängen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Normalerweise hätte dir dein AG die Elternzeit schriftlich bestätigen müssen. Das wäre dann bindend, wenn du nichts dagegen gesagt hättest. Hast du nach der 2. Geburt einfach "3 Jahre" beantragt oder "bis zum 3. Geburtstag des Kindes"? Rein rechtlich wird die erste Elternzeit nicht durch die Geburt eines 2. Kindes unterbrochen, dh. die ersten drei Jahre liefen einfach so weiter und erst danach hat die zweite Elternzeit begonnen (bei dir also Juni 09). Elternzeit geht grundsätzlich auch nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes (also bei dir max. bis Nov 2010). Bis dahin hast du allerdings erst ca 17 Monate von der Elternzeit fürs 2. Kind "verbraucht". Jetzt hast du noch die Möglichkeit deinen Arbeitsgeber um die Übertragung von max 12 Monaten Elternzeit fürs 2. Kind über das 3. Lebensjahr hinaus zu bitten. Wenn er dem nicht zustimmt, hättest du 1,5 Jahre Elternzeit verschenkt... Wurde klar, was ich meine? Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ja habe ich kapiert. Ich habe 3 Jahre beantragt,eine schriftl. Bestätigung habe ich nicht. Beim AG fragen und bitten kostet ja nichts.Danke.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Auch, wenn die Zeit schon verstrichen ist? Gibt es dazu Fundstellen? Denn die erste Elternzeit ist ja schon rum/abgelaufen...! Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...