Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2006 und November 2007 habe ich ein Kind geboren und jeweils 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Wir wohnen in Bayern (weiß nicht ob das von Bedeutung ist). Jetzt habe ich mitbekommen, daß man in diesem Fall die Elternzeit so einteilen kann, daß man über den 3. Geburtstag Elternzeit "gut" hat. Wird das automatisch so gemacht/gerechnet oder kann ich das jetzt noch ändern, oder habe ich einfach Pech weil ich im Nov.2007 3 Jahre beantragt habe? Vielen Dank für die Antwort.
Hallo, die Zeit, die sich überschneidet, können Sie mit Zustimmung des AG bis zum 8. LJ des Kindes anhängen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Normalerweise hätte dir dein AG die Elternzeit schriftlich bestätigen müssen. Das wäre dann bindend, wenn du nichts dagegen gesagt hättest. Hast du nach der 2. Geburt einfach "3 Jahre" beantragt oder "bis zum 3. Geburtstag des Kindes"? Rein rechtlich wird die erste Elternzeit nicht durch die Geburt eines 2. Kindes unterbrochen, dh. die ersten drei Jahre liefen einfach so weiter und erst danach hat die zweite Elternzeit begonnen (bei dir also Juni 09). Elternzeit geht grundsätzlich auch nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes (also bei dir max. bis Nov 2010). Bis dahin hast du allerdings erst ca 17 Monate von der Elternzeit fürs 2. Kind "verbraucht". Jetzt hast du noch die Möglichkeit deinen Arbeitsgeber um die Übertragung von max 12 Monaten Elternzeit fürs 2. Kind über das 3. Lebensjahr hinaus zu bitten. Wenn er dem nicht zustimmt, hättest du 1,5 Jahre Elternzeit verschenkt... Wurde klar, was ich meine? Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo, ja habe ich kapiert. Ich habe 3 Jahre beantragt,eine schriftl. Bestätigung habe ich nicht. Beim AG fragen und bitten kostet ja nichts.Danke.
Mitglied inaktiv
Auch, wenn die Zeit schon verstrichen ist? Gibt es dazu Fundstellen? Denn die erste Elternzeit ist ja schon rum/abgelaufen...! Gruß Sabine
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