käthe19
Hallo liebe Redaktion! Kann ich, nachdem ich bereits 2 Jahre Elternzeit genommen habe, mit der üblichen Frist von 7 Wochen, auch zwei mal hintereinander - ohne zeitliche Lücke - um einzelne Monate verlängern? Konkret möchte ich voraussichtlich nach den 24 Monaten einmal um 2 Monate und danach ggf. nochmal um 10 Monate (also dann voraussichtlich auf die vollen 36 Monate) verlängern. Danke und viele Grüße!
Hallo, ja das ist möglich. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja das geht. Bedenke aber, dass du durch die 7 Wochenfrist die zweite Verlängerung bereits in der ersten Woche der ersten Verlängerung einreichen musst. Da die erste Verlängerung nur zwei Monate Elternzeit umfasst, hast du nicht viel Zeit die zweite Verlängerung fristgerecht anzumelden.
cube
Wäre es dann nicht sinnvoller, du besprichst mit deinem AG eine Verlängerung um die maximale Anzahl der Monate mit Option auf Verkürzung, falls du diese doch nicht brauchst? Da - wie schon gesagt wurde - die 2. Verlängerung innerhalb 1 Woche nach der 1. eingereicht werden müsste, wäre ich als AG etwas angesäuert, dass du nicht sofort die ganze Zeit eingereicht hast. Schließlich muß der AG auch planen. Und weiß dann nicht mal, ob nicht gleich die 3. Verlängerung hinterher kommt oder eine Kündigung oder ... es entsteht halt Unsicherheit bzgl. der Verlässlichkeit. Ganz egal, ob erlaubt oder nicht.
käthe19
Danke für die Antworten. Zur zweiten: Es geht mir ja genau darum, was rechtlich relevant ist. Natürlich kann ich mit meinem AG in Bezug auf meine Pläne ins Gespräch gehen, muss aber parallel schauen, dass ich rechtlich abgesichert sind. Im übrigen: Es gibt auch AG die sich so verhalten, dass für den AN Unsicherheiten herrschen. Und eine Option auf Verkürzung hieße dann ja, dass diese auch verwehrt werden kann. Ich bin langjähriges Betriebsmitglied und weiß, warum ich mich nicht auf reine Absprachen verlassen werde, auch wenn das beim AG ggf. schlechter ankommt.
Felica
Die Frage sollte doch lauten, planst du direkt wieder von einem Tag auf den nächsten in VZ einzusteigen? Falls ja, mache es wie du es planst. Mit dem Risiko das der AG entsprechend angepisst ist. Falls nein, würde ich direkt länger EZ einreichen. Mit dem Hinweis das du, sobald es möglich ist, innerhalb der EZ in TZ einsteigen willst. Widerspricht der AG der TZ nicht zeitnah, gilt diese als genehmigt. Du bist flexibler, der AG kann schauen und ausserdem bist du weiter vor Kündigung geschützt und kannst der TZ-Vereinbarung widersprechen. Ohne den VZ-Vertrag zu gefährden.
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