Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, meine Elternzeit läuft in ca. 4 Mon. ab, und eigentlich wollte ich wieder in TZ arbeiten. Deshalb meldete ich mich fürsorglich vor ein paar Wochen bei meinem AG. Zuerst telefonisch mit der Bitte um ein Gespräch und Rückruf. Nach ca. 2 Wochen musste ich mich nochmal melden weil kein Rückruf kam, darauf sagte man mir ich soll mich in der Personalabteilung melden. Habe ich dann auch gemacht per email ebenfalls mit Bitte um Gespräch/Termin wieder keine Antwort. Was würden Sie mir nun raten, soll ich jetzt einfach annehmen die haben gar kein Interesse an mir und es einfach auf eine Kündigung rauslaufen lassen oder erneute die Aussprache suchen? Denn auch wenn die mir kündigen wollen, wüsste ich das ganz gerne vorher. Ich könnte mich in dieser Zeit evtl. woanders bewerben, weil ich in jeden Fall wieder arbeiten möchte. Ist das dem AG unangenehm oder eher Taktik von einer Kündigung vorerst nichts zu erwähnen und es dann am 1.Arbeitstag zu servieren?? Habe ich das richtig verstanden grundsätzlich habe ich kein Anspruch auf diese oder eine gleichgestellte Tätigkeit bei der Firma. Also gegen eine Kündigung kann ich nichts machen, soweit die betriebsbedingt ist? Für eine Entscheidungshilfe würde ich mich freuen? MfG mohnblume27
Hallo, Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert. Der Arbeitnehmer sollte seine Arbeitszeit nach Ablehnung durch den Arbeitgeber jedoch nicht eigenmächtig verkürzen, da der Ärger mit dem Arbeitgeber vorprogrammiert ist und es sogar zu fristlose Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung kommen kann. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zwar nicht Frau Bader, aber ich hatte meinen Mann neulich mal beauftragt bei sich im Geschäft bei der Personalabteilung nachzufragen, wie sich das verhält, wenn die Elternzeit endet. Die Leiterin meinte, man muss sich 3 Monate vor Abluf im Geschäft melden, was du ja getan hast. Ich stehe, stand vor dem selben Problem. Meine Elternzeit endet am 10.01.08, denn am 11.01.08 wird meine Maus 3 Jahre. Ich wußte auch nicht, was ich tun soll. Ich habe mich ebenfalls per Mail an meinen Chef gewandt, aber sofort Antwort bekommen. Ich hatte gestern mein Gespräch. Wenn du ganz sicher sein möchtest, dann geh doch einfach mal persönlich bei deinem AG vorbei. Liebe Grüße Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch