Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit läuft bald ab

Frage: Elternzeit läuft bald ab

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, meine Elternzeit läuft in ca. 4 Mon. ab, und eigentlich wollte ich wieder in TZ arbeiten. Deshalb meldete ich mich fürsorglich vor ein paar Wochen bei meinem AG. Zuerst telefonisch mit der Bitte um ein Gespräch und Rückruf. Nach ca. 2 Wochen musste ich mich nochmal melden weil kein Rückruf kam, darauf sagte man mir ich soll mich in der Personalabteilung melden. Habe ich dann auch gemacht per email ebenfalls mit Bitte um Gespräch/Termin wieder keine Antwort. Was würden Sie mir nun raten, soll ich jetzt einfach annehmen die haben gar kein Interesse an mir und es einfach auf eine Kündigung rauslaufen lassen oder erneute die Aussprache suchen? Denn auch wenn die mir kündigen wollen, wüsste ich das ganz gerne vorher. Ich könnte mich in dieser Zeit evtl. woanders bewerben, weil ich in jeden Fall wieder arbeiten möchte. Ist das dem AG unangenehm oder eher Taktik von einer Kündigung vorerst nichts zu erwähnen und es dann am 1.Arbeitstag zu servieren?? Habe ich das richtig verstanden grundsätzlich habe ich kein Anspruch auf diese oder eine gleichgestellte Tätigkeit bei der Firma. Also gegen eine Kündigung kann ich nichts machen, soweit die betriebsbedingt ist? Für eine Entscheidungshilfe würde ich mich freuen? MfG mohnblume27


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert. Der Arbeitnehmer sollte seine Arbeitszeit nach Ablehnung durch den Arbeitgeber jedoch nicht eigenmächtig verkürzen, da der Ärger mit dem Arbeitgeber vorprogrammiert ist und es sogar zu fristlose Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung kommen kann. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich bin zwar nicht Frau Bader, aber ich hatte meinen Mann neulich mal beauftragt bei sich im Geschäft bei der Personalabteilung nachzufragen, wie sich das verhält, wenn die Elternzeit endet. Die Leiterin meinte, man muss sich 3 Monate vor Abluf im Geschäft melden, was du ja getan hast. Ich stehe, stand vor dem selben Problem. Meine Elternzeit endet am 10.01.08, denn am 11.01.08 wird meine Maus 3 Jahre. Ich wußte auch nicht, was ich tun soll. Ich habe mich ebenfalls per Mail an meinen Chef gewandt, aber sofort Antwort bekommen. Ich hatte gestern mein Gespräch. Wenn du ganz sicher sein möchtest, dann geh doch einfach mal persönlich bei deinem AG vorbei. Liebe Grüße Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...