Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit läuft bald ab

Frage: Elternzeit läuft bald ab

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader, meine Elternzeit läuft in ca. 4 Mon. ab, und eigentlich wollte ich wieder in TZ arbeiten. Deshalb meldete ich mich fürsorglich vor ein paar Wochen bei meinem AG. Zuerst telefonisch mit der Bitte um ein Gespräch und Rückruf. Nach ca. 2 Wochen musste ich mich nochmal melden weil kein Rückruf kam, darauf sagte man mir ich soll mich in der Personalabteilung melden. Habe ich dann auch gemacht per email ebenfalls mit Bitte um Gespräch/Termin wieder keine Antwort. Was würden Sie mir nun raten, soll ich jetzt einfach annehmen die haben gar kein Interesse an mir und es einfach auf eine Kündigung rauslaufen lassen oder erneute die Aussprache suchen? Denn auch wenn die mir kündigen wollen, wüsste ich das ganz gerne vorher. Ich könnte mich in dieser Zeit evtl. woanders bewerben, weil ich in jeden Fall wieder arbeiten möchte. Ist das dem AG unangenehm oder eher Taktik von einer Kündigung vorerst nichts zu erwähnen und es dann am 1.Arbeitstag zu servieren?? Habe ich das richtig verstanden grundsätzlich habe ich kein Anspruch auf diese oder eine gleichgestellte Tätigkeit bei der Firma. Also gegen eine Kündigung kann ich nichts machen, soweit die betriebsbedingt ist? Für eine Entscheidungshilfe würde ich mich freuen? MfG mohnblume27


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert. Der Arbeitnehmer sollte seine Arbeitszeit nach Ablehnung durch den Arbeitgeber jedoch nicht eigenmächtig verkürzen, da der Ärger mit dem Arbeitgeber vorprogrammiert ist und es sogar zu fristlose Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung kommen kann. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin zwar nicht Frau Bader, aber ich hatte meinen Mann neulich mal beauftragt bei sich im Geschäft bei der Personalabteilung nachzufragen, wie sich das verhält, wenn die Elternzeit endet. Die Leiterin meinte, man muss sich 3 Monate vor Abluf im Geschäft melden, was du ja getan hast. Ich stehe, stand vor dem selben Problem. Meine Elternzeit endet am 10.01.08, denn am 11.01.08 wird meine Maus 3 Jahre. Ich wußte auch nicht, was ich tun soll. Ich habe mich ebenfalls per Mail an meinen Chef gewandt, aber sofort Antwort bekommen. Ich hatte gestern mein Gespräch. Wenn du ganz sicher sein möchtest, dann geh doch einfach mal persönlich bei deinem AG vorbei. Liebe Grüße Sabine


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