Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, ja oder nein

Frage: Elternzeit, ja oder nein

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, es gab 2012 mal eine ähnliche Anfrage hier, aber ich bin nicht ganz schlau daraus geworden. Auch ein Anruf bei der Beratungshotline meiner RSV, hat mir wenig geholfen. Ich möchte auch nicht so weit ausholen jetzt, daher nur kurz: Ich bin Mama von mittlerweile drei Kindern (10, 5 und 1) und bin immer irgendwie arbeiten gegangen, Teilzeit, Nachtdienst, Minijob. Wir -mein Mann und ich - haben beide immer gearbeitet. Aktuell ist es so, dass mein Mann arbeitsunfähig erkrankt, eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt. Meine Tochter ist am 8. August ein Jahr alt geworden, Elterngeld bekomme ich noch ein weiteres Jahr, weil ich vorher arbeiten ging. Dieser Vertag lief aber aus und ich bin nicht mehr angestellt. Heute habe ich eine Einladung bekommen, zu einem Termin beim JC: "Ich möchte mit Ihnen über die vereinbarten Aktivitäten seit dem letzten Gespräch reden." Vereinbarung war: Ich bleibe zwei Jahre zuhause, bis das Kind einen KiTa Platz hat, weil sich mein Mann aus gesundheitlichem Grund nicht alleine kümmern kann. Ich möchte jetzt wissen: Darf ich zuhause bleiben? Oder muss ich arbeiten? Ich habe aktuell noch keinen KiTa Platz für die Kleine. Ich bin etwas verwirrt, weil ich auch Angst habe ich „muss“ arbeiten gehen und kann mich dann nicht kümmern, weil mein Mann das nicht alleine schafft. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mangels Angaben gehe ich davon aus, dass ihr Mann das Kind hüten kann. Dann wird der Jobcenter nicht für Sie und Ihren Mann Hartz IV bezahlen, damit beide zu Hause bleiben können. Liebe Grüße NB


Kristiiin

Beitrag melden

Wenn Ihnen noch 1 Jahr Elterngeld zusteht und Sie keine weiteren Bezüge erwarten wird Sie keiner zum Arbeiten zwingen können. Arbeiten "müssen" Sie grundsätzlich nicht, solange Sie sich alleine finanzieren können.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da kann was nicht stimmen - sorry. EG kann man nur bis höchstens dem 14ten Lebensmonat beziehen. Außnahme, man lässt es sich splitten bzw bezieht EG Plus - dann verlängert sich der Auszahlungszeitraum. EZ hat man nur mit AG, heißt also wenn du aktuell keinen hast, dann lautet die Antwort ganz klar, nein du hast keine EZ mehr. Fraglich wäre dann dein weiterer Status. Der kann sein das du als Hausfrau daheim bist und eben EG beziehst. Oder aber, Du beziehst vom JC irgendeine Leistung. Das kann ALG1 sein oder aber Hartz4. Und dann wird es jetzt kompliziert. Den faktisch darfst Du ALG1 nur beziehen wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Und das scheint eben nicht der Fall zu sein. KiGa-Platz habt ihr nicht und dein Mann kann nicht. rechtlich stehst du damit dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - und darfst damit auch kein ALG1 bekommen. Alternative wäre, ihr alle zusammen bekommt Hartz4. Dann ist es so das es viel vom Betreuer und der Gemeinde abhängt. Einige sehen es da lockerer, andere sagen ganz klar, sobald wie möglich wieder arbeiten. Zumal wenn ein Elternteil ja eh daheim ist. In dem falle sehe ich nur eine Chance das ihr da herauskommt indem ihr dem Amt auch nachweisen könnt das dein mann die Betreuung nicht übernehmen kann - eben durch entsprechenden ärztlichen Nachweis. Der Umstand das er EU-Rente bekommt langt da IMO nicht aus. Wenn ihr zusätzliche Pflegegeld bekommen würde, entsprechende Schwerbehinderung nachgewiesen ist, könnte die Sache anders aussehne. habt ihr in der Richtung schon mal was prüfen lassen? So oder so es ist nun auch so das euer Kind einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr hat. da wird die Frage kommen, was ihr in dieser Hinsicht unternommen habt. So hart es klingt, meiner Einschätzung nach werdet ihr da kaum um die Lösung herumkommen das du wenigstens wieder TZ arbeitest. Außer ihr könnt dem Amt wirklich was entsprechend auf dem Tisch legen das wirklich rechtfertigt das auch du auf "Staatskosten" daheim bleibst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Danke schon mal. Ja, das habe ich nun verstanden, ohne AG keine EZ. Alles klar! =) Wir beziehen aufstockend Harz IV, kein ALG 1, weil meine Stelle nur befristet war, als Urlaubsvertretung, für ein Jahr. Ich habe gerade noch mal gelesen, wie genau das mit dem EG war, ich beziehe es bis zum 21. Lebensmonat. Bei den anderen beiden hatte ich es immer 2 Jahre lang, ich glaube das neue heißt jetzt Elterngeld + oder so, da steige ich nicht ganz durch. Zu 'beweisen' ist es definitiv, dass er nicht kann. Wir haben jegliche Gutachten, die erforderlich wären und auch die Ärzte auf 'unserer' Seite. Mein Mann arbeitet bereits wieder daran, zusammen mit Hilfe in den Berufsstand zu kommen, aber das dauert seine Weile. Momentan ist die Situation halt schwierig, aber ich will hier auch nicht alles ausbreiten, weil das zu umfangreich wäre. Danke auf jeden Fall, dass ihr euch die Mühe gemacht habt so detailliert zu antworten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hello, i would like to ask your legal opinion. I applied last September for Elternzeit for the coming November 2025 and August 2026, i send to our Personalabteilung and they approved both Month.Then my PDL (Pflegediensleitung) send i cannot go on Elternzeit on August 2026 and he is the one who will approved it.Can you give an advice what to do. An ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit).  Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...