Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, ja oder nein

Frage: Elternzeit, ja oder nein

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, es gab 2012 mal eine ähnliche Anfrage hier, aber ich bin nicht ganz schlau daraus geworden. Auch ein Anruf bei der Beratungshotline meiner RSV, hat mir wenig geholfen. Ich möchte auch nicht so weit ausholen jetzt, daher nur kurz: Ich bin Mama von mittlerweile drei Kindern (10, 5 und 1) und bin immer irgendwie arbeiten gegangen, Teilzeit, Nachtdienst, Minijob. Wir -mein Mann und ich - haben beide immer gearbeitet. Aktuell ist es so, dass mein Mann arbeitsunfähig erkrankt, eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt. Meine Tochter ist am 8. August ein Jahr alt geworden, Elterngeld bekomme ich noch ein weiteres Jahr, weil ich vorher arbeiten ging. Dieser Vertag lief aber aus und ich bin nicht mehr angestellt. Heute habe ich eine Einladung bekommen, zu einem Termin beim JC: "Ich möchte mit Ihnen über die vereinbarten Aktivitäten seit dem letzten Gespräch reden." Vereinbarung war: Ich bleibe zwei Jahre zuhause, bis das Kind einen KiTa Platz hat, weil sich mein Mann aus gesundheitlichem Grund nicht alleine kümmern kann. Ich möchte jetzt wissen: Darf ich zuhause bleiben? Oder muss ich arbeiten? Ich habe aktuell noch keinen KiTa Platz für die Kleine. Ich bin etwas verwirrt, weil ich auch Angst habe ich „muss“ arbeiten gehen und kann mich dann nicht kümmern, weil mein Mann das nicht alleine schafft. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mangels Angaben gehe ich davon aus, dass ihr Mann das Kind hüten kann. Dann wird der Jobcenter nicht für Sie und Ihren Mann Hartz IV bezahlen, damit beide zu Hause bleiben können. Liebe Grüße NB


Kristiiin

Beitrag melden

Wenn Ihnen noch 1 Jahr Elterngeld zusteht und Sie keine weiteren Bezüge erwarten wird Sie keiner zum Arbeiten zwingen können. Arbeiten "müssen" Sie grundsätzlich nicht, solange Sie sich alleine finanzieren können.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da kann was nicht stimmen - sorry. EG kann man nur bis höchstens dem 14ten Lebensmonat beziehen. Außnahme, man lässt es sich splitten bzw bezieht EG Plus - dann verlängert sich der Auszahlungszeitraum. EZ hat man nur mit AG, heißt also wenn du aktuell keinen hast, dann lautet die Antwort ganz klar, nein du hast keine EZ mehr. Fraglich wäre dann dein weiterer Status. Der kann sein das du als Hausfrau daheim bist und eben EG beziehst. Oder aber, Du beziehst vom JC irgendeine Leistung. Das kann ALG1 sein oder aber Hartz4. Und dann wird es jetzt kompliziert. Den faktisch darfst Du ALG1 nur beziehen wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Und das scheint eben nicht der Fall zu sein. KiGa-Platz habt ihr nicht und dein Mann kann nicht. rechtlich stehst du damit dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - und darfst damit auch kein ALG1 bekommen. Alternative wäre, ihr alle zusammen bekommt Hartz4. Dann ist es so das es viel vom Betreuer und der Gemeinde abhängt. Einige sehen es da lockerer, andere sagen ganz klar, sobald wie möglich wieder arbeiten. Zumal wenn ein Elternteil ja eh daheim ist. In dem falle sehe ich nur eine Chance das ihr da herauskommt indem ihr dem Amt auch nachweisen könnt das dein mann die Betreuung nicht übernehmen kann - eben durch entsprechenden ärztlichen Nachweis. Der Umstand das er EU-Rente bekommt langt da IMO nicht aus. Wenn ihr zusätzliche Pflegegeld bekommen würde, entsprechende Schwerbehinderung nachgewiesen ist, könnte die Sache anders aussehne. habt ihr in der Richtung schon mal was prüfen lassen? So oder so es ist nun auch so das euer Kind einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr hat. da wird die Frage kommen, was ihr in dieser Hinsicht unternommen habt. So hart es klingt, meiner Einschätzung nach werdet ihr da kaum um die Lösung herumkommen das du wenigstens wieder TZ arbeitest. Außer ihr könnt dem Amt wirklich was entsprechend auf dem Tisch legen das wirklich rechtfertigt das auch du auf "Staatskosten" daheim bleibst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Danke schon mal. Ja, das habe ich nun verstanden, ohne AG keine EZ. Alles klar! =) Wir beziehen aufstockend Harz IV, kein ALG 1, weil meine Stelle nur befristet war, als Urlaubsvertretung, für ein Jahr. Ich habe gerade noch mal gelesen, wie genau das mit dem EG war, ich beziehe es bis zum 21. Lebensmonat. Bei den anderen beiden hatte ich es immer 2 Jahre lang, ich glaube das neue heißt jetzt Elterngeld + oder so, da steige ich nicht ganz durch. Zu 'beweisen' ist es definitiv, dass er nicht kann. Wir haben jegliche Gutachten, die erforderlich wären und auch die Ärzte auf 'unserer' Seite. Mein Mann arbeitet bereits wieder daran, zusammen mit Hilfe in den Berufsstand zu kommen, aber das dauert seine Weile. Momentan ist die Situation halt schwierig, aber ich will hier auch nicht alles ausbreiten, weil das zu umfangreich wäre. Danke auf jeden Fall, dass ihr euch die Mühe gemacht habt so detailliert zu antworten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...