Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit in der 6 SSW frühzeitig beenden

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich lese hier ständig, dass ich meine Elternzeit bei einer erneuten Schwangerschaft frühzeitig beenden kann. Ich bin im dritten Jahr meiner Elternzeit und in der 6 Woche schwanger. Im Februar 2016 müsste ich wieder arbeiten. Steht es auch mir zu meine Elternzeit frühzeitig zu beenden oder geht das nur wenn die Elternzeit sich mit dem neuen Mutterschutz überschneidet? Ich hatte vor vier Wochen bereits einen Antrag auf Teilzeit für NACH der Elternzeit gestellt aber der Arbeitgeber hat die Frist von vier Wochen leider versäumt und hat nicht reagiert. Ich bin mir aber Sicher, dass er dies aus unwissenheit getan hat und nicht damit zustimmen wollte. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, in ihrer Situation können Sie die Elternzeit nicht vorzeitig beenden. Da Ihr Arbeitgeber aber auf den Antrag nicht reagiert hat, gilt er als genehmigt. Liebe Grüße NB


SumSum076

Beitrag melden

Warum willst du denn die Elternzeit beenden? Gruß Sabine


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Beispiel : Er hat eine Vertretung für Dich befristet eingestellt. Die kann er nicht einfach vor die Tür setzen. Du kannst dann aber woanders in Elternzeit arbeiten solange es keine Konkurenz ist. Und auch ALG1 beantragen. Ist denn die Betreuung Deines ersten Kindes gesichert ? Wie viele Stunden könntest Du denn arbeiten im Moment ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

EZ kann man nur zum neuen Mutterschutz frühzeitig beenden. ABER !!!, das Dein AG bisher sich nicht gemeldet hat kommt Dir doch zugute. Sofern die Betreuung gesichert ist, würde ich nach Ende der EZ, also ab Febr16 wieder normal Vollzeit arbeiten bis Mutterschutz. Ist ja dann nicht mehr so lange. Zumal sich ein teil der zeit evtl mit alten Urlaub überbrücken lässt und mit dem welche man neu im neuen Mutterschutz bekommt. Mit Vollzeit würde es dann ein paar € mehr beim neuen Elterngeld geben als "nur" etwas mehr als Mindestsatz. Zudem gibt es dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Wenn auf TZ geändert wird, würde es dann auch nur Mutterschaftsgeld in Höhe des TZ-Gehaltes geben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ihr Lieben, vielen Dank für Eure Antworten. Ich hätte die Elternzeit gerne früher beendet um meinem Arbeitgeber einen auszuwischen. Habe in der Zwischenzeit erfahren, dass man mir am ersten Tag nach der Elternzeit kündigen möchte. Ich bin stinksauer auf meinen AG da ich immer eine sehr zuverlässige und fleißige Angestellte war und war mir nicht sicher, ob man die Elternzeit auch vielleicht schon in der frühen Schwangerschaft beenden kann. Wenn der Arbeitgeber noch nicht geantwortet hat kann ich dann einfach wieder auf Vollzeit ändern? Damit komme ich doch nicht durch oder? Mein AG weiß ja noch nichts von meiner erneuten Schwangerschaft. Auf eine Kündigung mit Abfindung würde ich mich niemals einlassen....dann habe ich keinerlei Ansprüche auf Elternzeit und beitragsfreie Versicherung. Wie viel Urlaub steht mir denn bei zwei Monaten Voll/Teilzeit zu? Ach ich habe jetzt schon ein schlechtes Gewissen, dass so durchzuziehen:-(((


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

P.S mit auswischen meinte ich, dass er mich eigentlich kündigen möchte um Geld zu sparen und er mich so hätte bezahlen müssen und ich natürlich mehr Elterngeld bekommen würde:-))))


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Na, kündigen kann er Dir doch jetzt eh nicht mehr. Du hast im perfekterweise einen "ausgewischt".


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Haha, das stimmt. Aber kann ich trotzdem wieder auf Vollzeit ändern;-;;; das glaube ich nicht oder? Ich weiß noch gar nicht wie ich Ihm das sagen soll mit der neuen SS..... Ich habe heute mit meinem Vorgesetzten telefoniert. Er ist total auf meiner Seite und hat mit mitgeteilt, dass es immer noch keine Entscheidung zu meinem Teilzeitantrag gibt. Als ob das so eine schwere Entscheidung ist. Bin doch kein Manager bin TOP-Gehalt. Die sparen doch jetzt sogar wenn die nicht mehr so viel an mich zahlen müssen.....


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Solange Du keine Teilzeitvereinbarung unterschrieben hast gibt es keine. Kannst Du denn z.b. ab 01.11. arbeiten gehen? Kind betreut ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja, ich könnte ab dem 01.11 arbeiten mein Kind ist betreut. Mein AG lässt mich aber nicht...er meldet sich ja nicht. Ich habe noch eine Frage...und zwar habe ich dummerweise in meinem Antrag auf Teilzeit geschrieben, dass ich ab Februar wiederkommen möchte und nicht das Rückkehrdatum ;-((( Ist das jetzt ein Antragsfehler???? und deshalb ein unwirksamer Teilzeitantrag??? Oder egal, weil der AG durch sein nicht Antworten in der 4-Wochenfrist damit zugestimmt hat???


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ob er zustimmt oder nicht ist egal. Es ist nix unterschrieben. Schreib per Einschreiben dass Du den Teilzeitwunsch zurückziehst, da Du keine Rückmeldung erhalten hast. Und dementsprechend ab ( Datum Ende Elternzeit ) wie vertraglich gültig zurückkehrst. Gültig ist nach wie vor der Vollzeitvertrag. Das ganze als Einschreiben mit ( Wort vergessen, das Ding was er unterschreiben muss wenn es eingeht )


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

So, die Schwangerschaft wurde heute definitiv bestätigt, das Herzchen schlägt. Juchuuuu;-)))))))))) Da mein AG sich zu meinem Teilzeitantrag innerhalb der vier Wochenfrist nicht gemeldet hat - gilt dieser ja als genehmigt. Ist es möglich, dass ich nochmal auf Vollzeit ändere? Wären ja nur 2 Monate, die ich arbeiten müsste. Dann würde ich mehr Mutterschaftsgeld und Elterngeld bekommen? Es ist ja noch nichts unterschrieben zu dem neuen Teilzeitvertrag???? Und ich bin mir sicher, dass mein AG sich nur aus Unwissenheit NICHT auf den Antrag gemeldet hat. Das ich weiß, dass ich gekündigt werden soll weiß er ja nicht:-))))


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe nochmal eine Frage zu diesem Thema. Mein AG hat noch immer nicht geantwortet. Das heißt, das der Teilzeitantrag als genehmigt zu betrachten ist. Ein befreundetet Anwalt sagt, dass ich damit vor Gericht wahrscheinlich trotzdem nicht durchkomme. Jetzt ist meine Frage: Könnte ich aufgrund des Nichtmeldens nochmal auf Vollzeit ändern? Das würde sich für mein Mutterschaftsgeld und das Elterngeld lohnen. Ich würde ja bis zum neuen Mutterschutz nur zwei Monate arbeiten. Oder ist das nicht mehr möglich? Liebe Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen. 1. Kann ich wie gewünscht in reine Elternzeit zurück. 2. Wie kann ich verhindern Elternzeit zu verlieren? Hintergrundinformationen: 1 habe 2 Kinder ( *Februar 2020+ *Juni 2021). Für Kind 1 hatte ich zwei Jahre Elternzeit angemeldet. Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet. Für Kind 2 im A ...

Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j ...

Hallo, kann ich eine nicht begonnene elternzeit zurücknehmen ? ich war bis Dezember 23 in EZ, danach habe ich einen Monat Urlaub genommen (bis 02.02.24) und danach geht meine Elternzeit wieder los. Ab 01.04. würde ich in TZ in EZ wieder arbeiten. Nun frage ich mich, ob ich die Elternzeit zurücknehmen kann, weil sie ja noch nicht begonnen ...

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for ...

Guten Tag,  momentan arbeite ich ja seit 01.01. Teilzeit in Elternzeit, um das Kindergeld aufzubessern, da Elterngeld plus ja beendet ist. Mein Kind geht voraussichtlich ab September in den Kindergarten. Die Eingewöhnung würde ich gerne selbst mit ihm machen.   Daher meine Frage: Kann ich die Teilzeit in Elternzeit zum 1.9. beenden ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...

Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...

Guten Tag,  ich bin derzeit noch in Elternzeit von meiner ersten Tochter und arbeite mit 50% Teilzeit in Elternzeit. Ich habe zum 1.2.25 angefragt ob ich meine Elternzeit vorzeitig beenden kann und dies wurde genehmigt. Das Schreiben dazu erhalten ich in den nächste 2 Wochen per Post. Nun ist es so dass ich erneut Schwanger bin. Ich arbeite in ...

Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...