Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit im Oktober vorbei aktuell wieder schwanger 12 SSW

Frage: Elternzeit im Oktober vorbei aktuell wieder schwanger 12 SSW

Rosine05191

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Hallo, kurz zu mir: aktuell bin ich mit unserem 3ten Krümel in der 12 SSW - völlig ungeplant - wir freuen uns dennoch sehr. Zu meinem Problem: zur Zeit bin ich mit meinem 2ten Sohn, noch bis Oktober in Elternzeit. Im Dezember kommt das nächste Kind, somit wäre ich ab November im Mutterschutz. Es waren somit übern Daumen 16 Arbeitstage die ich arbeiten müsste und würde dann in den Mutterschutz gehen. Zu meinen alten Konditionen könnte ich allerdings nicht arbeiten, da meine beiden nur von 8:30 bis 14 Uhr in den Kindergarten gehen. Bei meinem ersten Sohn hatte ich damals 2 Elternzeitjahre beantragt, bei meinem 2ten Sohn nun 3 Jahre. Was würde ihr mir raten wie wir die Übergangszeit, diese besagten 16 Tage überbrücken ? Wie sieht es mit dem einen Jahr von meinem ersten Kind aus? Könnte ich dieses für die Übergangszeit nutzen? Wir sind derzeit etwas überfragt was das Thema angeht- zumal die Schwangerschaft so unerwartet kam. Liebe Grüße Rosine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können doch für Kind 1 noch EZ nehmen und damit die Zeit überbrücken. Liebe Grüße NB


Rosine05191

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Kind 1 kam am 20.03.2018 und beantragt waren 2 Jahre Elternzeit. Kind 2 kam am 24.10.2019 - somit wurden die 2 Jahre EZ des ersten Kindes nicht aufgebraucht. Könnte ich den Rest der Ez von Kind 1 nun für die Übergangszeit bis zum Mutterschutz Beginn von Kind 3 nutzen?


mellomania

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Ja. Melde die 16 Tage bis zum Beginn Mutterschutz.


Mitglied inaktiv

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Ja du kannst mit Elternzeit vom ersten Kind überbrücken.... Dann mit Beginn Mutterschutz läuft dann der dann aktuelle Vertrag weiter und du bekommst danach das Mutterschaftsgeld von der kk und AG Frist: 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit


Ani123

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Ich gehe davon aus, dass sie die EZ vom 1. Kind zum Tag vor Mutterschutzbeginn des 2. Kindes beendet haben. Während des Mutterschutzes entsteht neuer Urlaubsanspruch. Für jeden Monat den sie nicht ganz in EZ waren haben sie den vollen Urlaubsanspruch. Das wäre für Oktober und November der Fall. Jetzt kommt es darauf an wieviel Urlaub sie im Jahr haben. Den geteilt durch 12 mal die Monate, wo sie nicht ganz in EZ waren. Vielleicht ergibt das schon 16 Tage. Wenn ja würde ich die Tage dazwischen nehmen. Bei meinem AG würde ich per Einschreiben einen Antrag auf Urlaub vom Zeitraum X bis X stellen mit der Bitte um schriftliche Genehmigung bis zum X. Da es nur 16 Tage sind und sie dann wieder ausfallen denke ich, dass der AG das genehmigen wird. Zudem hat es für sie den Vorteil, dass die Zeit in die EG Berechnung mit einfließt. Es wird nicht viel ausmachen, aber besser als garnichts. Wenn sie nicht so viel Urlaub haben können sie ausrechnen wie es wäre wenn sie den künftigen Urlaub der für den neuen Mutterschutz entsteht schon mit dazu nehmen. Vielleicht reicht es dann? Dann würde ich per Einschreiben darum bitten den vorher nehmen zu dürfen. Reicht der Urlaub nicht bleibt nzr entweder arbeiten und für die Tage eine Betreuung für die Zeit finden wo sie nicht im Kindergarten sind. Das ist aufwendig, erhöht allerdings das EG. Um den Stress zu vermeiden können sie EZ vom 1.Kind nehmen. Evtl. haben sie sowieso vor länger in EZ zu bleiben odet TZ in EZ woanders zu arbeiten. Bedenken Sie, dass die EZ von einem Kind nur bis zu dessen 8. Geburtstag genommen werden kann. Daher wäre es vermutlich gut wenn sie für das 3. Kind erst 2 Jahre nehmen, dann die restliche Zeit vom 1. Kind, und im Anschluss daran das 3. Jahr vom 3. Kind. Somit verschenken sie keine EZ. Seit kurzem kann auf die Ausklammerung des Mutterschutzes bei der Berechnung des EG verzichtet werden. Somit fließen die Wochen Mutterschutz vor der Geburt mit ein was das EG in ihrem Fall erhöhen würde. Wenn Sie EZ für ein Kind nehmen müssen sie es mindestens 13 Wochen vorher melden. Das wäre spätestens am 25.07., insofern die EZ am 24.10. beginnen soll. Bis dahin könnten sie versuchen das ihr AG Urlaub genehmigt, insofern sie genug haben.


Mitglied inaktiv

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Ani die paar Tage machen nix am Elterngeld. Den Monat mit Mutterschutz kann sie ja ausklammern lassen. Dann zählt der Oktober.


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