Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit hinten dranhängen

Frage: Elternzeit hinten dranhängen

Mitglied inaktiv

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Guten Tag! Ich hatte bei meiner ersten Tochter drei Jahre Elternzeit beantragt, die zweite Tochter bekam ich allerdings schon nach 23 Monaten. Somit sind 13 Monate Elternzeit unverbraucht. Auf die Möglichkeit des "Dranhängens" angesprochen, meint mein Arbeitgeber, dass eine Übertragung vor Beginn der zweiten Elternzeit mit konkreter Zeitangabe zu beantragen gewesen wäre. Meine Elternzeit für die zweite Tochter endet am 25.10.07. Vielen Dank für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der AG nicht zustimmt, kann man nichts machen. Ich würde beiden raten, einen schriftlichen ANtrag zu stellen und um schriftl. ANtwort zu biten. Im übrigen hat das Kind ab 11/07 einen Anspruch auf einen KiGa-Platz-nicht ertsim AUgust 08. Machen Sie Druck beim Träger. Liebe Grüsse Ba (mit Tochter auch von 11/04, die schon einen Monat in den KiGa geht)


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe das gleiche Problem: Sohn geboren 12/02, 3 Jahre Elternzeit beantragt, Tochter wurde 11/04 geboren, also auch nach 23 Monaten. Auch mir will man das dritte Jahr nicht nachträglich geben, dabei habe ich das Problem, dass meine Tochter erst im August 08 in den KiGa kann und somit zumindest für vormittags die Betreuung gesichert wäre. LG Bianca


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