Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe ein paar Fragen, die ich mir trotz Recherche nicht beantworten kann bzw. vielleicht auch überlesen habe. Hoffe ihr könnt mir helfen. 1. Beginnt die Elternzeit direkt zur Geburt des Kindes oder erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist? Es geht darum, wann der Arbeitgeber über die gewünschte Länge der Elternzeit informiert werden muss. Reicht es mit der Geburt des Kindes? Welche Folgen treten ein, wenn die 7Wochen-Meldefrist verpasst wird? 2. Wenn mein Mann 2 Monate nach der Geburt in Elternzeit geht, beginnt meine Elternzeit doch erst im 3. Monat des Kindes, oder--- Muss die Bescheinigung über den Beginn dieserZeit für den Arbeitgeber dann ab dem Geburtsdatum ausgestellt sein oder mit dem Datum des 3.Monats? 3. Ich lese immer davon, dass man die Elternzeit auf 2 Jahre beim AG festlegen sollte. Kann man es auch halbjahresweise festlegen und ggfalls immer wieder verlängern? Denn wenn ich direkt 2 Jahre festlege muss mein Ag ja zustimmen, wenn ich vorher in Vollzeit zurück möchte. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Hallo, 1. Ab der Geburt 2. Meinen Sie die Partnermonate? Die Monate, in denen EG bezogen wird werden immer der Mutter angerechnet. Es bringt Ihnen alles pekuniär nichts, wenn er die ersten beiden Monate nimmt 3. Man muss sich am Anfang vervindlich für die ersten zwei Jahre festlegen, sonst hat man keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
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Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
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