Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe ein paar Fragen, die ich mir trotz Recherche nicht beantworten kann bzw. vielleicht auch überlesen habe. Hoffe ihr könnt mir helfen. 1. Beginnt die Elternzeit direkt zur Geburt des Kindes oder erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist? Es geht darum, wann der Arbeitgeber über die gewünschte Länge der Elternzeit informiert werden muss. Reicht es mit der Geburt des Kindes? Welche Folgen treten ein, wenn die 7Wochen-Meldefrist verpasst wird? 2. Wenn mein Mann 2 Monate nach der Geburt in Elternzeit geht, beginnt meine Elternzeit doch erst im 3. Monat des Kindes, oder--- Muss die Bescheinigung über den Beginn dieserZeit für den Arbeitgeber dann ab dem Geburtsdatum ausgestellt sein oder mit dem Datum des 3.Monats? 3. Ich lese immer davon, dass man die Elternzeit auf 2 Jahre beim AG festlegen sollte. Kann man es auch halbjahresweise festlegen und ggfalls immer wieder verlängern? Denn wenn ich direkt 2 Jahre festlege muss mein Ag ja zustimmen, wenn ich vorher in Vollzeit zurück möchte. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Hallo, 1. Ab der Geburt 2. Meinen Sie die Partnermonate? Die Monate, in denen EG bezogen wird werden immer der Mutter angerechnet. Es bringt Ihnen alles pekuniär nichts, wenn er die ersten beiden Monate nimmt 3. Man muss sich am Anfang vervindlich für die ersten zwei Jahre festlegen, sonst hat man keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
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Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
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