Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe ein paar Fragen, die ich mir trotz Recherche nicht beantworten kann bzw. vielleicht auch überlesen habe. Hoffe ihr könnt mir helfen. 1. Beginnt die Elternzeit direkt zur Geburt des Kindes oder erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist? Es geht darum, wann der Arbeitgeber über die gewünschte Länge der Elternzeit informiert werden muss. Reicht es mit der Geburt des Kindes? Welche Folgen treten ein, wenn die 7Wochen-Meldefrist verpasst wird? 2. Wenn mein Mann 2 Monate nach der Geburt in Elternzeit geht, beginnt meine Elternzeit doch erst im 3. Monat des Kindes, oder--- Muss die Bescheinigung über den Beginn dieserZeit für den Arbeitgeber dann ab dem Geburtsdatum ausgestellt sein oder mit dem Datum des 3.Monats? 3. Ich lese immer davon, dass man die Elternzeit auf 2 Jahre beim AG festlegen sollte. Kann man es auch halbjahresweise festlegen und ggfalls immer wieder verlängern? Denn wenn ich direkt 2 Jahre festlege muss mein Ag ja zustimmen, wenn ich vorher in Vollzeit zurück möchte. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Hallo, 1. Ab der Geburt 2. Meinen Sie die Partnermonate? Die Monate, in denen EG bezogen wird werden immer der Mutter angerechnet. Es bringt Ihnen alles pekuniär nichts, wenn er die ersten beiden Monate nimmt 3. Man muss sich am Anfang vervindlich für die ersten zwei Jahre festlegen, sonst hat man keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse, NB
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