Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Hauptjob und Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Hauptjob und Minijob

MamaFranzi

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Problem und hoffe Sie können mir da helfen und verstehen meine Lage überhaupt, es ist leider etwas komplizierter! Zunächst einmal die Fakten zur Sachlage: Ich bin seit zwei Jahren in Elternzeit für meine Tochter (geb. 11.7.17) jedoch habe ich nur das erste Jahr Basis-Elterngeld bezogen. Deswegen habe ich im August 2018 bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob auf 450€ Basis angefangen. Nun habe ich mein zweites Kind bekommen (17.6.19). Die Elternzeit meiner Tochter wurde also mit dem Beginn des Mutterschutzes der zweiten Schwangerschaft beendet (05/19). Bei meinem Hauptarbeitgeber habe ich nun wieder zwei Jahre Elternzeit beantragt und diesmal Elterngeld Plus, da ich direkt nach dem Mutterschutz weiter in dem Minijob tätig sein möchte. Jetzt möchte die Elterngeldstelle eine Bescheinigung, von wann bis wann ich Elternzeit bei meinem Minijob-AG nehme. Aber da nehme ich doch gar keine Elternzeit, sondern arbeite, außer während des Mutterschutzes, ganz normal weiter auf 450€ Basis?! Muss ich bei diesem AG trotzdem irgebdwie noch Elternzeit beantragen? Gelten die gesetzlichen 3 Jahre Elternzeit für mehrere Arbeitgeber oder "verbrauche" ich die Jahre schneller, weil ich mehrere AG habe und die Zeit somit aufgeteilt wird? (AG1 anderthalb Jahre und AG2 anderthalb Jahre) Ich hoffe Sie verstehen meine Situation und können mir meine Fragen beantworten. Schon mal vielen Dank und liebe Grüße Franzi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist möglich, auch bei den Mini Job Elternzeit zu beantragen und dann eben während der Elternzeit im vorherigen Umfang weiter zu arbeiten. Das muss aber alles beantragt werden. Ein Anspruch haben Sie aber darauf. Egal wie viele Arbeitgeber sie haben und wie viele Elternzeiten sie parallel nehmen, entsteht auf jeden Fall die Zeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu. Wenn Sie bei dem Mini Job Arbeitgeber Elternzeit nehmen haben sie den Vorteil, dass sie Kündigungsschutz haben. Wichtig ist, dass Sie vor Beginn des Mini Jobs den alten Arbeitgeber gefragt haben. Liebe Grüße NB


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