Papa von Lotta
Hallo Frau Bader, ich habe am 02.06.2013 eine Tochter bekommen, ich lebe mit der Mutter zusammen und alles ist perfekt. Wenn da nicht folgender Vorfall wäre: Ich habe am 29.06. eine betriebsbedingte Kündigung meines Arbeitsgebers erhalten. Keine 6 Tage später, wurde mir aufgrund eines angeblichen Vorfalls eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Sollte die fristlose Kündigung nun durchgehen und ich in die Speerfrist des Arbeitsamtes geraten, steht für die kleine neue Familie viel auf dem Spiel. Ist es sinnvoll, nun ganz kurzfristig noch 2 Monate Elterngeld für mich als Vater zu beantragen? Meine Lebengefährtin hat ihren Antrag auf Elternzeit noch nciht abgeschickt. SIe möchte 12 Monate nehmen. Können Sie mir zudem sagen, ob die Speerfrist bei fristloser Kündigung durch das Elterngeld aufgehoben wird? Oder verschiebt sich die Speerfrist nach hinten? Ich bedanke mich im voraus für Ihre Hilfe. Papa von Lotta
Hallo, puuh. Aus dem Bauch raus würde ich sagen: verschiebt sich nach hinten. Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung u der Bezug verschiebt sich ja auch nach hinten Liebe Grüsse, NB
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