Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für Vater möglich - mit Teilzeit - für Kind 6 Jahre?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit für Vater möglich - mit Teilzeit - für Kind 6 Jahre?

mz2023

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Kind ist 2017 geboren Ich hatte Elternzeit 2017 und 2018 jeweils 1 Monat. Zwischenzeitlich ist ein Wechsel des Arbeitgebers erfolgt. Würde nun gerne noch Elternzeit nehmen bis das Kind 8 Jahre ist (aktuell ist das Kind 6) und meine Arbeitszeit auf 30 Stunden reduzieren. 1. Geht das? 2. Was muss ich hier beachten? Alle Formulare die ich bisher sah beziehen sich auf Neugeborene und es ist irgenwie unklar wie man das z.B. mit der Teilzeit regelt, anmeldet bzw. nur mitteilt? (da es ja wohl nötig/sinnvoll ist die Arbeitszeit zu reduzieren).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf Elternzeit bis zum achten Geburtstag des Kindes, Antragsfrist 13 Wochen. Ein Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit haben Sie nur, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Moin, das geht formlos. Die Antragsfrist beträgt 13 Wochen. Im Antrag darauf achten, dass sich die TZ nur auf die Elternzeit bezieht und der eigentliche Vertrag ruht. Ansonsten, Anschreiben, Name des Kindes, Zeitraum, Angaben zur Teilzeit,... Habt ihr eine Personalabteilung? Die können helfen.


mz2023

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Vielen Dank - das macht die Sache etwas klarer :) Die Personalabteilung ist leider Land unter und mit derartigen Dingen leider nicht sehr betraut - es gibt in diesem Standort in Deutschland kaum Mitarbeiter mit Kindern und daher kennen sie sich mit dem Thema wohl leider kaum aus. Müsste man z.B. hier bei diesem Vordruck https://familienportal.de/resource/blob/222032/30c75c4533c539542ce60f98b5ebfdb9/musterformular-mitteilung-zur-elternzeit-data.pdf dann z.B. einen Zusatz einfügen in der Art: " Die Elternzeit soll vom _____ _____ 2023 bis zum _____ _____ 2025 dauern. in diesem Zeitraum wird eine Arbeitszeit in Teilzeit mit einem Umfang von 30 Std. pro Woche beantragt, mit einer 4-Tage-Woche (Mo-Do). Der aktuelle Vertrag ruht in diesem Zeitraum." ? Wäre sowas bereits ausreichend?


User-1722183313

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Sieht für mich als LAIE ganz gut aus. Hier antworten bestimmt noch mehr. Da du ja schreibst "für diese Zeit", muss wahrscheinlich nicht explizit hinein, dass der alte Vertrag ruhen soll. Es gibt nur Fälle, wo dies vergessen wurde und dann rutschten die Leute in einen Teilzeitvertrag ohne dies zu wollen.


mz2023

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Vielen Dank Fr. Bader und an andere Antworter. Was ich jedoch nicht ganz verstehe: Wie kann man sichergehen, dass die Elternzeit an die TZ geknüpft ist? Passt das so wie in meinem Beispiel, dass man bei der Anmeldung der Elternzeit das direkt mit der TZ mit angibt oder muss man das getrennt machen? Familiär ist es nicht leistbar, dass EZ gewährt wird aber dann komplett von der Arbeit freigestellt würde. Ohne das Einkommen in TZ geht das nicht. Wenn die TZ über 30 Std. pro Woche nicht gewährt wird, dann macht auch die Elternzeit keinen Sinn bzw. verursacht nur Probleme. Alle Infos auf https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq habe ich mir durchgelesen, aber diesbzgl. dennoch keine hilfreiche Antwort gefunden. Alle Vorraussetzungen für die TZ sind erfüllt ( > 6 Mo. bei Arbeitgeber, > 15 AN bei Arbeitgeber, keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen Teilzeit sprechen (vielfach bei andreren MA auch TZ auch bei selbem Arbeitsplatz / Kollegen))


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