Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Referendarin in NRW. Ich möchte die mir gewährte Elternzeit gerne verkürzen und wieder vor den nächsten Sommerferien einsteigen. Es ist aber eine vestimmte Frist vor den Ferien zu wahren, da in den Ferien ja normal das Gehalt weiter läuft und so vermieden werden soll, dass dies ausgenutzt wird. Wie lang ist diese Frist in NRW? Oder gibt es im Netz dazu einen Link? Vielen Dank, Katja
Mitglied inaktiv
Du musst genau die Zeit Abstand zu den Ferien halten, die die Ferien dauern. Also Sommerferien: 6 Wochen vorher wieder anfangen zu arbeiten. Viel Glück !!!!
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin Referendarin in NRW. Ich möchte die mir gewährte Elternzeit gerne verkürzen und wieder vor den nächsten Sommerferien einsteigen. Es ist aber eine vestimmte Frist vor den Ferien zu wahren, da in den Ferien ja normal das Gehalt weiter läuft und so vermieden werden soll, dass dies ausgenutzt wird. Wie lang ist diese Frist in NRW? Oder ...
Hallo, guten Morgen, ich habe ein paar Fragen bezüglich Elterngeld und besonders Elternzeit bei Beamten (Lehrern) Mein Mann ist Lehrer (verbeamtet) und möchte nach der Geburt unserer 3.Kindes Elternzeit nehmen ... ist es möglich dass der Vater auch nur einen Monat Elternzeit nimmt? Oder müssen 2 Monate genommen werden?? Und wie ist es m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Verständnisfrage zu der gesetzlichen Bestimmung, dass bei der Elternzeit die Sommerferien bei Lehrern nicht "ausgespart werden dürfen". Bedeutet das, dass man die Elternzeit nicht um die Ferien "herumlegen kann", also nicht z.B. 6 Mon. Elternzeit vor den Ferien, dann "arbeiten" und nach den Ferien die übrig ...
Hallo Frau Bader, Hallo alle anderen, Hätte mal eine hypothetische Frage. Mein Zukünftiger ist Lehrer. Wenn das Kind z.B. Geburtstermin 14.9. hat und er die ersten beiden Lenensmonate Elternzeit beantragt hat, dann hat er direkt nach den Sommerferien (Bayern) Elternzeit. Wenn das Kind aber 6 Wochen zu früh kommt, dann hat er eh 6 Wochen Somm ...
Guten Abend, ich arbeite als Lehrerin in Berlin und bekomme wohl Anfang Mai 2019 ein Kind. Nach der Entbindung habe ich 8 Wochen Mutterschutz (also bis Anfang Juli 2019), in denen ich mein ungefähres Netto-Gehalt bekommen würde. Nun enden im kommenden Jahr die Sommerferien in Berlin Anfang August. Darf ich meine Elternzeit und mein Elternge ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld