Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Verständnisfrage zu der gesetzlichen Bestimmung, dass bei der Elternzeit die Sommerferien bei Lehrern nicht "ausgespart werden dürfen". Bedeutet das, dass man die Elternzeit nicht um die Ferien "herumlegen kann", also nicht z.B. 6 Mon. Elternzeit vor den Ferien, dann "arbeiten" und nach den Ferien die übrigen 6 Monate nehmen, oder bedeutet das, dass die Elternzeit nicht zu Beginn der Sommerferien enden darf? Wenn man zB vor den Ferien schwanger wird und dann die oft üblichen 12 Monate Elternzeit nehmen würde, würde diese Elternzeit vor den Ferien enden und man würde für den Zeitraum der Ferien nach Ende des Elterngeldes Gehalt beziehen, was nicht völlig unberechtigt erscheint, wenn man bedenkt, dass man sich in diesem Zeitraum ja auch arbeitend aufs Schuljahr vorbereitet. Oder verstehe ich das falsch und könnte der Arbeitgeber verlangen, dass man während der Ferien auch noch Elternzeit nimmt? Wenn der Geburtstermin 2 Monate vor den Ferien liegen würde, haette man theoretisch das Recht, sich nach 12 Monaten (kurz vor Schuljahresende) wieder beschäftigen zu lassen? Danke
Hallo, ich verstehe es so, dass man nicht sagen kann, dass man vor u nach den Ferien EZ nimmt u in den Ferien nicht, dann also Lohn bekäme. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Jepp, wenn du das schaffst, kannst du dein Baby so "timen", dass die 12 Monate Elternzeit genau vor dem Sommerferien auslaufen und du somit noch 6 Wochen länger daheim wärst. ABER: Da zählt tatsächlich jeder Tag. Bei einer Bekannten endete die Elternzeit 4 Tage vor Beginn der Sommerferien. Diese 4 Tage musste sie arbeiten. Du musst also schon sehr genau "zielen" *g*. Viel Erfolg! VlG Annette
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin Referendarin in NRW. Ich möchte die mir gewährte Elternzeit gerne verkürzen und wieder vor den nächsten Sommerferien einsteigen. Es ist aber eine vestimmte Frist vor den Ferien zu wahren, da in den Ferien ja normal das Gehalt weiter läuft und so vermieden werden soll, dass dies ausgenutzt wird. Wie lang ist diese Frist in NRW? Oder ...
Hallo, ich bin Referendarin in NRW. Ich möchte die mir gewährte Elternzeit gerne verkürzen und wieder vor den nächsten Sommerferien einsteigen. Es ist aber eine vestimmte Frist vor den Ferien zu wahren, da in den Ferien ja normal das Gehalt weiter läuft und so vermieden werden soll, dass dies ausgenutzt wird. Wie lang ist diese Frist in NRW? Oder ...
Hallo, guten Morgen, ich habe ein paar Fragen bezüglich Elterngeld und besonders Elternzeit bei Beamten (Lehrern) Mein Mann ist Lehrer (verbeamtet) und möchte nach der Geburt unserer 3.Kindes Elternzeit nehmen ... ist es möglich dass der Vater auch nur einen Monat Elternzeit nimmt? Oder müssen 2 Monate genommen werden?? Und wie ist es m ...
Hallo Frau Bader, Hallo alle anderen, Hätte mal eine hypothetische Frage. Mein Zukünftiger ist Lehrer. Wenn das Kind z.B. Geburtstermin 14.9. hat und er die ersten beiden Lenensmonate Elternzeit beantragt hat, dann hat er direkt nach den Sommerferien (Bayern) Elternzeit. Wenn das Kind aber 6 Wochen zu früh kommt, dann hat er eh 6 Wochen Somm ...
Guten Abend, ich arbeite als Lehrerin in Berlin und bekomme wohl Anfang Mai 2019 ein Kind. Nach der Entbindung habe ich 8 Wochen Mutterschutz (also bis Anfang Juli 2019), in denen ich mein ungefähres Netto-Gehalt bekommen würde. Nun enden im kommenden Jahr die Sommerferien in Berlin Anfang August. Darf ich meine Elternzeit und mein Elternge ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?