cb2011
Hallo, Der voraussichtliche ET unseres Babys ist der 6.November. Mein Mann würde gerne ab Geburt einen Monat Elternzeit nehmen. Allerdings beginnt er zum 1.12. eine neue Arbeitsstelle, die er nicht sofort mit Elternzeit beginnen möchte. Er würde gerne bei seinem derzeitigen Arbeitgeber Elternzeit ab Geburtstermin bis Vertragsende (also bis 30.11.) beantragen und bei seinem neuen Arbeitgeber ganz normal und in Vollzeit (39 Wochenstunden) seine Stelle beginnen ohne Elternzeit zu beantragen. Auf dem Antrag für die Elterngeldstelle würde er demnach Elternzeit für den ersten Lebensmonats des Kindes beantragen und angeben, dass er ab 1.12. wieder ein Einkommen hat. Dadurch, dass er im November gar nicht arbeitet, dürften die 39 Wochenstunden bei seinem neuen Arbeitgeber doch auch nicht die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug beinträchtigen, denn durchschnittlich würde er trotzdem nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Kann mein Mann so vorgehen? Oder kann er unter diesen Voraussetzungen kein Elterngeld in Anspruch nehmen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, das wesentliche Problem ist, dass man Elterngeld für mindestens zwei Monate beantragen muss. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Elternzeit kann man so lang (max 3 Jahre) oder auch so kurz machen wie man möchte. ABER: Fürs Elterngeld braucht man mindestens 2 Monate je Partner! Und bei den 39 Std würde ich mich lieber nochmal bei einer Elterngeldstelle (schriftlich) rückversichern, bevor mir wegen einer Falschauskunft das ganze EG gestrichen würde... Gruß Sabine
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