Tsumbu17
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben bereits 2 Kinder und das 3. Kind ist unterwegs. Geburtsdatum 1. Kind: 08.05.2013, Geburtsdatum 2. Kind: 25.04.2016 und ET des 3. Kindes: 12.03.2018. Wir haben beide EZ aus verschiedenen Gründen nie in Anspruch genommen oder beantragt. Diesmal auch möchte ich weder EZ noch EG beantragen. Aber dafür möchte mein Mann 12 Monate Elternzeit und Elterngeld ab voraussichtlichen ET 12.03.2018 beantragen. Außerdem möchte er ab Anfang Februar 2018 (noch nicht klar ob gesetzlich Donnerstag, den 01.03 oder eher Montag, den 05.03 sein soll) daheim sein. Die Frage sind, a) Kann er dafür EZ ab Februar wegen des 1. Kindes beantragen (klar ohne EG)? b) Wäre es dann ab den 08.02.2018 oder den 01.02.2018? c) Im Gesetz heißt es ja, dass noch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag noch EZ genommen werden kann und die Frist der Beantragung 13 Wochen zuvor sind. Heißt es dann, dass er spätestens am 06.11.2017 die EZ beim Arbeitgeber beantragt haben muss? d) Soll er im Antrag Bsp. schreiben EZ fürs 1. Kind vom 08.02.2018 bis ... (keine Ahnung: 08.03 oder 12.03 oder 31.03.2018) und fürs 3. Kind vom voraussichtlichen ET 12.03.2018 bis zum 12. Lebensmonat? Hoffe meine Frage ist übersichtlicher und Sie mir helfen können. Lieben Gruß, Nina N.
Hallo, a. Nur wenn der Ag zustimmt b. Da gibt es keine Vorgaben c. 13 Wo eher, genau d. Erst mal nur das Anfangsdatum der neuen EZ u dann im Antrag von Kind 3 genauer Liebe Grüße NB
Tsumbu17
Guten Morgen Frau Bader, danke für die Antwort. Mir ist leider noch einiges unklar: a) wirklich nur wenn der AG zustimmt? Ich dachte er muss nur zustimmen, wenn davor EZ (1 Teil und/oder 2 .Teil vor dem 3. Geburtstag) bereits genommen wurde? c) wie sieht es dann mit EZ-Antrag für 2. Kind aus (Geburtsdatum: 25.04.2016): Antrag wieviel Wochen vorher?
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