Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Kinder elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Kinder elternzeit

Goldflocke

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Hallo, mein Partner und ich haben uns die Elterbzeitmonate aufgesplittet. Nun würden wir gerne noch einen Monat gemeinsam als Familie verbringen, haben aber schon die Elternzeit fürs Baby beim AG eingereicht uns genehmigt bekommen. Ich habe noch Elternzeit vom ersten Kind (2017 geboren) übrig. Kann ich nun fristgerecht einen Antrag auf Elternzeit stellen (wäre der zweite Elterbzeitabschnitt fürs große Kind) und dann nahtlos in den zweiten Elternzeitabschnitt fürs kleine Kind übergehen (wir sind ja beim Großen nicht mehr an LM gebunden)? P.S. mir ist bewusst, dass es dann kein Geld gibt für die Elternzeit it mit dem großen Kind, die Zeit ist und wichtiger. Kann der AG das ablehnen? Wäre ja erst der zweite Elternzeitabschnitt


luvi

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Hallo, Du kannst für das ältere Kind Elternzeit einreichen. Du musst dich nur an die Fristen halten. Du bist was Elternzeit betrifft, auch beim zweiten Kind an die Lebensmonaten gebunden. Das hat nur was mir dem Elterngeld zu tun. LG luvi


User-1722183313

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Nein, die 3 Jahre pro Kind und Partner könnt ihr auch unabhängig der LM nehmen, wenn ihr kein EG beantragt.


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