Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verschiedene Kinder

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verschiedene Kinder

85kathali

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Hallo, Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit. Die Elternzeit würde ich gerne verlängern. Ich habe noch 7 Monate von dem Kind, für das ich gerade in Elternzeit bin und würde diese bald einreichen. Danach habe ich noch ein Jahr von einem anderen Kind. Diese Zeit würde ich auch noch nehmen. Muss ich beides zusammen einreichen oder kann ich auch erst die 7 Monate für Kind 1 einreichen und dann ein paar Monate später die Elternzeit für Kind 2? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn beide Kinder nach Juli 2015 geboren ist, haben Sie Anspruch und können es zusammen oder getrennt geltend machen. Das macht keinen Unterschied. Bitte berücksichtigen Sie, dass, wenn die Kinder mindestens drei Jahre alt sind, eine Antragsfrist von 13 Wochen haben. Liebe Grüße NB


mellomania

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Wann sind die Kinder geboren?


85kathali

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Bei beiden Kindern geht es um den Zeitraum zwischen dem 3.-8. Geburtstag. Bei beiden findet des Gesetz nach dem 1. Juli 2015 Anwendung. Und bei beiden wurde mindestens ein Jahr vor dem 3.Geburtstag genommen.


Ani123

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EZ kann bis zum 8. Geburtstag die EZ genommen werden. Ich würde erst das 1 Jahr EZ vom älteren Kind nehmen und dann die 7 Monate vom jüngeren Kind. Somit wird nichts verschenkt, vermutlich auch nicht, falls noch ein Kind folgt. Da es um EZ geht wo das Kind über 3 Jahre ist muss sie 13 Wochen vorher gemeldet werden. Ablehnen kann der AG das nicht. Die EZ können sie einzeln melden (nacheinander, fristgerecht, zum jeweiligen Zeitpunkt, wo diese starten soll).


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