werder77
Hallo, ich bin im Moment noch bis 30.4.2014 in Elternzeit mit meinem Jüngsten, der dann ein Jahr alt ist.Bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle sind dann noch zwei Monate zu überbrücken. Bei meinen älteren Kindern war ich jeweils nur 1 Jahr in Elternzeit. Ist es möglich, dass ich auf mein zweites KInd (5 Jahre) diese zwei Monate Elternzeit nehme? (Da ich mich bei meinem Jüngsten für die ersten zwei Jahre festlegen musste, ist wohl hier eine Verlängerung nicht möglich.) Vielen Dank V. Werkmeister
Hallo, haben Sie denn einen "alten AG"? Sonst brauchen Sie auch keine EZ nehmen. Ansonsten muss der Ag bei jedem Kind zustimmen - einen Anspruch haben Sie nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wen. Du das 3. Jahr gesichert hast und übertragen, dann kannst Du das anmelden jetzt. Aber was meinst Du mit neuer Arbeitsstelle ? Was ist mit der alten dann ?
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Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
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