Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für älteres KInd

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit für älteres KInd

werder77

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Hallo, ich bin im Moment noch bis 30.4.2014 in Elternzeit mit meinem Jüngsten, der dann ein Jahr alt ist.Bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle sind dann noch zwei Monate zu überbrücken. Bei meinen älteren Kindern war ich jeweils nur 1 Jahr in Elternzeit. Ist es möglich, dass ich auf mein zweites KInd (5 Jahre) diese zwei Monate Elternzeit nehme? (Da ich mich bei meinem Jüngsten für die ersten zwei Jahre festlegen musste, ist wohl hier eine Verlängerung nicht möglich.) Vielen Dank V. Werkmeister


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie denn einen "alten AG"? Sonst brauchen Sie auch keine EZ nehmen. Ansonsten muss der Ag bei jedem Kind zustimmen - einen Anspruch haben Sie nicht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wen. Du das 3. Jahr gesichert hast und übertragen, dann kannst Du das anmelden jetzt. Aber was meinst Du mit neuer Arbeitsstelle ? Was ist mit der alten dann ?


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