Dupsi
Guten Tag Frau Bader, sicherlich bin ich kein Einzelfall, aber ich sehe noch nicht ganz durch. Hier die Fakten: Geburt Kind: 02/2015 Vertragsende: Ende August 2015 (Vertragsbeginn war: Anfang September 2013, sprich über 12 Monate Beschäftigung liegen vor) Elterngeld steht mir ja für 12 Monate zu? Wie ist das mit der Elternzeit? Ich möchte auf jeden Fall wieder arbeiten gehen, weiß aber nicht wie schnell ich einen Job finde, daher meine Fragen: Kann ich 2 jahre elternzeit nehmen, um Arbeitslosigkeit zu verhindern? Kann ich diese Zeit verkürzen wenn ich bereits eher einen Job finde? Kann ich überhaupt Elternzeit nehmen, wenn ich kein Arbeitsverhältnis mehr habe (sprich ab Sep 2015)? Vielen Dank Vorab!!!
Hallo, Sie bekommen ganz normal EG wie alle anderen auch. Die EZ endet jedoch automatisch mit dem Ende des Vertrages- beitragsfrei KK-versichert sind Sie also nur für die Dauer des Bezuges von EG (Splitting ist deshalb sinnvoll). Liebe Grüße NB
peekaboo
.... danach fällst Du aus dem "Raster". Wie bist Du Krankenversichert? LG Peeka
la-floe
hi, ich habe das gerade. Kind Juli 2013, Vertrag bis Ende März 2014. Elterngeld bekomme ich die volle Zeit (also in meinem Fall 14 Monate, bis Ende September also noch). Kannst du natürlich auch splitten. Wenn du einen Job findest, kannst du natürlich sofort anfangen, da du ja nicht in EZ bist (das heißt eben nicht mehr so, weil du keinen AV mehr hast). Arbeitssuchend melden musst du dich in deinem Fall auch nicht 3 Monate vorher, da gibt es keine Fristen. Musst halt nur schauen, dass die Bearbeitungszeit reicht, dass rechtzeitig ALG1 überwiesen wird. Ich war Mitte August beim Arbeitsamt, mein EG läuft Mitte September aus. Falls du Fragen hast, gerne per PN. la-floe
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