Oliver36
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: im Juni 2013 bekommen wir Nachwuchs und ich möchte zwei Monate Elternzeit (Partnermonate) direkt nach der Geburt nehmen, was auch mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist. Da ich den Arbeitgeber zum 1. Oktober allerdings wechseln möchte, was dieser noch nicht weiß (meine Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Quartalsende) müßte ich ja Ende März kündigen. Frage: a) Kann mir mein "alter" Arbeitgeber die Elternzeit verwehren, die ich zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht schriftlich beantragt habe, vor dem Hintergrund meiner Kündigung ? b) Gibt es ansonsten etwas zu beachten ?? c) Könnte ich theoretisch bei Aufteilung auch bei dem neuen Arbeitgeber einen Monat Elternzeit nehmen ? Vielen Dank Oliver
Hallo, der Arbeitgeber kann der Elternzeit nicht verwehren. Es kann auch Elternzeit beim neuen Arbeitgeber beantragt werden. Liebe Grüße, NB
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