Mira16
Guten Tag Frau Bader, es geht um meiner Antrag auf Elternzeit die ich nicht korrekt bei der Arbeitgeber formuliert habe. Am 07.06. 2017 habe Drillingen bekommen und von 11.10.17 bis 06.06.2020 Elternzeit beantragt. Meine Fragen: 1. Kann ich Elternzeit für je Kind 3 Jahre nehmen? 2. Aufteilung 1 Jahr für je kind in der erste 3 Jahre dann bis 6.6.2020 un ab dann je weils 2 jahre je kind bis 2026 ? 3.Kann ich noch bei meine Arbeitgeber den Antrag ändern ? Ich hatte erst 3 Jahre bis 2020 beantragt möchte ich wie angegebene die Elternzeit aufteilen und in Teilzeitarbeit für 20 std.Arbeiten. 3. Kann meine Arbeitgeber verweigern die Elternzeit Aufteilung und mich kündigen. Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, Sie können pro Kind EZ nehmen, müssen dies aber ausdrücklich mit Namen tun. Wenn Sie nur allgemein EZ beantragt haben, sind alle drei Jahre aufgebraucht. Ansonstn für Kind1 das 1. + 2. LJ beantragen und dann insgesamt bis zum 8. Geb. Liebe Grüße NB
Felica
Leider nicht mehr. Dafür hättest du beim Erstantrag für jedes Kind extra die EZ angeben müssen. Da du das nicht genau so geschrieben hast, gilt die EZ für alle drei gleichzeitig genommen. Da auch für 3 Jahre angemeldet ist, wirst du leider Pech haben. Sicherheitshalber würde ich aber mal mich an das entsprechende Elternzeit-Ministerium wenden. Im Idealfall wärst du wohl so vorgegangen: Kind 1: EZ erstes Lebensjahr, plus 4te und 5te Kind 2 EZ zweites Lebensjahr, plus 6te und 7te Kind 3 EZ im 3ten Lebensjahr. Da EZ übertrag nicht über den 8ten Geburtstag hinaus möglich ist, wäre bei dem Kind dann 2 Jahre verfallen. Aber du wärst auf 7 Jahre EZ gekommen. Das ist das längs mögliche Alternativ alle Kinder im ersten Jahr, dann im zweiten und dritten Kind1, im 4ten und fünften Kind2 und im 6ten und 7ten für das dritte Kind. Was du machen kannst, rede mit dem AG. Evtl ist er ja menschlich so nett das er der Änderung zustimmt. Was hast du schon zu verlieren?
mellomania
wenn man es richtig beantragt, also namentlich für jedes kind einzeln, kommt man auf insgesamt 8 jahre elternzeit. mehr geht nie. da elternzeit nach dem 8 geb. nicht möglich ist.
Mira16
Ich habe bei der Arbeitgeber die 3 Jahre Elternzeit in erste Abschnit von 11.10.17 bis 06.06.2020 genommen . Aufgeschrieben habe zb. ich beantrage Elternzeit für meine Kinder M,A,T Namen angegeben bis 6.06.2020. Da ich bis zu 36 Monate pro kind nehmen darf warum kann ich in den 2 Absnit ab 2020 nicht noch mal für M,A,T wieder 3 Jahre nehmen, warum soll alles aufgebraucht sein das verstehe ich nicht . Habe ich 3 Jahre für je kind oder nicht bei 3 kinder gesamt 8 Jahren . Währen der 3 Jahre kann ich doch meine Elternzeit in 3 Abschnitte aufteilten oder ist nicht richtig Ich würde ab dem 06.06.2020 noch 1 jahr pro kind nehmen bis 2023. Alles zu kompliziert für manche leute die 3 kinder haben ...der Arbeitgeber hat selber keine Ahnung das ich 3 Jahre pro kind recht habe er meinte das ich nur 3 jahre gesamt für alle 3 wer kann mich helfen ...Danke
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