InesW184
Hallo Frau Bader, mein Mann ist als Lehrer mit einem befristetem Vertrag beschäftigt, der bis Mitte August läuft. Mit 95% Sicherheit wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, dieser liegt vermutlich aber erst Anfang August vor. Der ET für unser Kind ist der 2. Juli. Mein Mann will prinzipiell zwei Eltermzeitabschnitte beantragen: 1. einen Monat nach Geburt 2. von Februar bis Juli 2021. Unsere Fragen: 1. Muss er nun beide Abschnitte gemäß der Regelung der Festlegung bis zum zweiten Lebensjahr bereits jetzt beantragen, auch wenn für den zweiten Zeitraum noch gar kein Vertragsverhältnis besteht? 2. Für den ersten Zeitraum gilt eine Frist von 7 Wochen vor ET, die Elternzeit gilt dann aber trotzdem als genehmigt auch wenn das Kind früher kommt, richtig? 3. Falls 1. mit JA zu beantwortet wird, kann/muss der Antrag für den zweiten Abschnitt mit tatsächlichem Entbindungstermin angepasst werden (wegen Angleichung mit Elterngeldbezug), oder kann der AG dies dann ablehnen? 4. Falls 1. mit NEIN beantwortet wird, gilt für den zweiten Abschnitt ab Februar 2021 auch wieder eine 7–Wochen Frist? Ich danke Ihnen für die Hilfe!
Hallo, 1. Er muss sich nach der Geburt für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen. 2. Er sollte "ab Geburt, voraussichtlich..." beantragen 3. Er sollte in Lebensmonaten beantragen Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der 19. SSW. Der errechnete ET ist der 19.02.2024. Mein aktueller Vertrag ist zeitlich befristet bis zum 31.05.2025. Ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, frage mich jedoch ob ich diese auch für 2 Jahre beantragen kann, wenn mein Vertrag nach Geburt nur noch 15 Monate läuft? Vielen herzlichen Dank im ...
Hallo Frau Bader, ich habe Teilzeit in Elternzeit beantragt. Jetzt habe ich statt einer Zusatzvereinbarung für Teilzeit in Elternzeit einen neuen Vertrag auf die reduzierten Stunden zur Unterschrift erhalten, der allerdings nicht befristet ist. Zudem wird hier geschrieben, dass mein alter Vertrag (vor der Elternzeit) damit aufgehoben und ersetzt ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind (nun 10m alt). Heute habe ich bemerkt, dass mir beim Beantragen des EGs und der Elternzeit ein Fehler unterlaufen ist. Ich habe angegeben, dass mein AV unbefristet sei (so wie bei der ersten ss, damals anderer AG), nun ist dem aber gar nicht so und mein Vertrag ...
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Hallo, bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
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