Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei neuem Arbeitgeber

Frage: Elternzeit bei neuem Arbeitgeber

Sihara

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich war bei der Geburt meines zweiten Sohnes 2013 arbeitslos und habe nun seit 2015 wieder eine Arbeit. Zur Zeit der Einschulung wollte ich nochmals 6 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, dies wurde mir aber nicht genehmigt mit der Begründung, dass ich während der Arbeitslosigkeit keine Elternzeit in Anspruch nehmen konnte und somit auch kein Ausschub beantragen konnte und somit ich keine Anrecht mehr auf Elternzeit habe. Gibt es hier für mich noch Möglichkeiten zu argumentieren? Herzlichen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben keinen Anspruch, der AG kann ablehnen - auch ohne Grund Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Das passt. Du fällst leider nicht unter die neue Regelung welche für Kinder gilt die ab dem 1.07.2015 geboren worden sind. Bis zum 3ten Lebensjahr hättest du die EZ mit Zustimmung des AG über das 3te Lebensjahr hinaus absichern können. Da du das nicht gemacht hast, muss der Ag dem nicht mehr nachkommen. Bis 2016 hättest du das regeln müssen.


Dojii

Beitrag melden

Das stimmt nicht ganz, ändert aber nichts am Ergebnis. Für Kinder, die vor dem Stichtag in 2015 geboren wurden, muss die Übertragung Elternzeit nicht zwangläufig bis zum 3. Geburtstag angemeldet worden sein. Das sagt sogar das Ministerium auf seiner Frage-und-Antwort-Seite zur Elternzeit: Zitat: "Denn es gibt keine Antragsfrist für die Übertragung. Die nicht genutzte Elternzeit verfällt nicht automatisch am 3. Geburtstag Ihres Kindes." https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen-/124812 Faktisch muss der Arbeitgeber aber ohnehin nicht zustimmen, wenn er nicht will, von daher ist es egal, ob er die Übertragung 2016 schon abgelehnt hätte, oder eben jetzt.


Sihara

Beitrag melden

Herzlichen Dank für Eure Antworten. Könnte er aber zustimmen, wenn er wollte? Im Schreiben wurde es so formuliert: "der AG muss leider ablehnen". Schöne Grüße.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...

Guten Tag, ich habe vor wenigen Wochen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Gestern habe ich dann die Rückmeldung im Briefkasten gehabt mit der Info, dass der Antrag nur vorläufig bestätigt wird und ich eine finale Bestätigung erhalte, wenn die Geburtsurkunde meines Kindes vorliegt. Ich hatte in der Vergangenheit sc ...

Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn ...

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf ...

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...

Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...