Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Elterngeld plus

Frage: Elternzeit bei Elterngeld plus

Moonflower1279

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich erwarte im Mai mein zweites Kind. Mein erster Sohn wurde im Oktober 16 geboren. Ich habe ein Jahr Elterngeld bekommen und war insgesamt 3 Jahre in Elternzeit. Nun arbeite ich seit Oktober wieder und bin ab März in Mutterschutz. Frage 1: Wie berechnet sich das Elterngeld wenn ich nur 7 Monate Bezüge hatte? Gehe ich vom Durchschnitt der letzten 7 Monate aus oder muss ich noch 5 Monate „Nullrunde“ einrechnen und dann den Durchschnitt ( also geteilt durch 12) nehmen? Frage 2: Ich möchte diesmal gerne Elterngeld plus beantragen, also 24 Monate die Hälfte Elterngeld beziehen. Kann mein Mann trotzdem 2 Monate Elternzeit nehmen und das volle Elterngeld Basis bekommen? Oder würde er dann auch Elterngeld plus bekommen, also nur die Hälfte des eigentlichen Elterngeldes? Könnte bzw. müsste er dann 4 Monate Elternzeit nehmen? Vielen Dank im Voraus für die Zeit, die sie sich nehmen. Viele Grüße Moonflower


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Monate ohne Verdienst sind also tatsächlich Nullrunden. 2.Sie haben 12 Monate frei zu verteilen. Die können Sie untereinander aufteilen, wie Sie wollen. Und bei jedem Monat können Sie entscheiden, ob Sie es als Basis oder Plus-EG nehmen. Liebe Grüße, NB


Dojii

Beitrag melden

1. Ja du musst Nullrunden einrechnen, aber es sind meiner Rechnung nach 7 Nullrunden und nur 5 Monate mit Bezügen. Dein Bemessungszeitraum ist März 2019 bis Februar 2020, da hast du nur 5 Monate gearbeitet (Oktober 2019 bis Februar 2020) und 7 Monate in Elternzeit (März 2019 bis September 2019). Dein Gehalt der 5 Monate wird also durch 12 geteilt, was das dir zustehende Elterngeld natürlich sehr verringert. 2. Die Monate deines Mannes haben nichts mit deinem Elterngeld zu tun. Wenn du Plus nimmst, kann er problemlos zwei Monate Basis und auch zwei Monate Elternzeit nehmen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße