Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei 19-21. LM

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit bei 19-21. LM

Hasi_2012

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Hallo, ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern ( 16 Jahre und 17 Monate) und kann erst jetzt in Elternzeit gehen - wenigstens für 3 Monate. Jetzt hab ich lesen müssen das ich kein Elterngeld mehr bekomme. Gibt es für alleinerziehende Ausnahmen? Welche Möglichkeiten gibt es noch "an Geld zu kommen" ? Ich möchte die Elternzeit auf alle Fälle nehmen, da im Jahr 2013 sehr viel passiert ist und ich die Auszeit brauche. Wie bin ich versichert (KV, RV etc.) wenn ich keine Geld bekomme? vielen Dank,


Sternenschnuppe

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Für Geld ist der Vater des Kindes zuständig. Auch alleinerziehend und getrennt, nennt sich Betreuungsunterhalt. Elternzeit , was sagt denn Dein AG dazu und was hast Du mit ihm ausgemacht als das kleinste Kind auf die Welt kam. Man muss sich ja für zwei Jahre festlegen. Ansonsten kannst Du die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn schriftlich anmelden.


Sternenschnuppe

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Der Elterngeldanspruch ist vorbei, geht nur maximal bis 14 Monate nach Geburt.


Hasi_2012

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Hallo Frau Bader, das hab ich auch schon festgestellt. ABer ich kann ich wenigstens Sozialhilfe beantragen damit ich versichert bin? WIE KOMME ICH AN GELD?


SumSum076

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Die Versicherungen wie Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung laufen mit bestehendem Arbeitsvertrag während der Elternzeit weiter. (Ohne Arbeitsvertrag gibts eh keine Elternzeit). Du kannst für die Zeit ergänzendes H4 beantragen. (Berücksichtige aber, dass die Bearbeitung deines Antrages dauern kann) Gruß Sabine


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