julesommersprosse88
Guten Abend. Ich habe leider keinen ähnlichen Fall gefunden daher die Frage. Ich habe einen 10 Monate alten Sohn,ich habe meine ElternZeit auf 1 Jahr begrenzt. Was eigentlich aus Unwissenheit war. Ich dachte ich müsste es so machen um wieder arbeiten zu können. Ich starte mit einer TeilzeitStelle ( mein Vertrag läuft noch auf eine ganze Stelle) Mein Partner und ich möchten gerne ein zweites Kind Recht zeitna. Das bedeutet wenn es klappt in 6 Monaten wieder Schwanher sein! Soll ich lieber weitere Elternzeit laufen lassen und diese vor dem MutterSchutz beenden um das Mutterschaftsgeld des Vollzeitvertrages geltend zumachen? Welches Gehalt wird zur Berechnung des ElternGeldes berücksichtigt. Bzw wenn ich in der Elternzeit bleibe gilt das Gehalt vor der Schwangerschaft?
Hallo, 1. Sie haben keinen Anspruch auf verlängerung der EZ 2. Sie können auch die TZ-Stelle (die ja auf die EZ befristet ist) am Tag vor dem neuen Mutterschutz beednen 3. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wenn Dein AG das mitmacht. Verpflichtet ist er.nicht. Dann kannst Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Alles nach dem 1. Geb. Deines Kindes ohne Einkommen geht als Monat mit 0€ in die Berechnung fürs neue Elterngeld.
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