tobsen
Hallo Frau Bader Meine Frau hat erneut Elternzeit beantragt (im 3. Jahr). Dies für 3 Monate. Das haben wir gemacht, weil in dieser Zeit die Betreuung für den kleinen nicht gesichert war. (Danach hätten wir eine Regelung mit den Großeltern getroffen). Nun haben wir kurzfristig doch eine Zusage des Kita Platzes (25 Stunden/woche) bekommen. Dieser beginnt mit der Elternzeit. Ist dies problematisch ? würden die 3 Monate Elternzeit gerne trotzdem beibehalten. Andere Frage, wir haben einen erneuten Kinderwunsch. Gibt es Probleme bzgl der Kita, wenn meine Frau in der Elternzeit schwanger wird und im Anschluss ggfs. in ein Beschäftigungverbot (Infektionologie) rutscht und so auch zu Hause ist? Vielen Dank
Hallo, 1. Nein, das ist kein Problem 2. Auch kein Problem Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ist doch super, genug Zeit für eine langsame Eingewöhnung und das Abfangen von möglichen Infekten. Im BV bleibt der Anspruch identisch, in der Elternzeit dann können Ganztagsplätze gekürzt werden, wenn der Bedarf da ist für andere Kinder. Das ist aber wieder regional verschieden. Bei einigen passiert nix, bei anderen wird auf 4 Stunden gekürzt.
tobsen
ok danke wie wird nach den 3 Monaten Elternzeit dann das Entgeld im eventuelle Beschäftigungsverbot berechnet ? Meine Frau arbeitet derzeit Teilzeit nach geleisteten Stunden. danke schon mal
Sternenschnuppe
Für den Kindergarten ? Auch regional verschieden. Manche bemessen gleich nach Famipieneinkommen, bei anderen muss man es beantragen. Beim Träger nachfragen.
tobsen
achso, sorry falsch ausgedrückt. Ich meinte die Lohnfortzahlung beim BV. Nicht den Beitrag in der Kita. ;-)
Sternenschnuppe
Achso. Das kommt drauf an was vertraglich ausgemacht ist nach der Elternzeit. Dementsprechend bekommt sie im BV. Wenn solange die offizielle Elternzeit noch läuft und sie derzeit auf Stunden arbeitet, dann den Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft. Elternzeit vorzeitig beenden um das BV einzureichen ist verboten.
tobsen
ne vorzeitig beenden würden wir ja nicht. sind ja auch nur 3 Monate beantragt. 13 Wochen vor der Schwangerschaft ? Heißt das dann, 13 Wochen vor der Elternzeit ? weil ja in der Elternzeit nichts verdient wird.
Sternenschnuppe
Sie arbeitet doch derzeit Teilzeit hast Du geschrieben. Nach geleisteten Stunden ? Davon den Durchschnitt der 13 Wochen davor bekäme sie bis Ende der Elternzet, wenn sie jetzt schwanger wird. Und dann das was ausgemacht war für die Zeit danach.
tobsen
Wir haben einen Sohn 2 Jahre alt. Meine Frau war 1 Jahr in Elternzeit. Dann 1 Jahr lang auf Stunden beim gleichen AG arbeiten. Sie hat dann auch einen "Stundenvertrag" bekommen, wo der Stundenlohn festgesetzt wurde. Die Elternzeit beginnt ja erst in 6 Wochen. unbezahlt. Darin würde wir es zumindest versuchen ein zweites Kind zu zeugen. Nach der Elternzeit würde meine Frau dann "arbeiten" kommen bzw. ins BV rutschen. Vielleicht wird das jetzt etwas klarer ;-) Es geht mir also darum, aus welchen Beträgen sich der Lohnersatz im BV nach der Elternzeit erechnet.
Sternenschnuppe
Sie bekommt das was sie auch verdienen würde. Dann den Durchschnitt 13 Wochen vor der Elternzeit.
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