Juste
Liebe Frau Bader, ich habe am 18.06.2013 meinen Sohn zur Welt gebracht und bin nun total verwirrt. 1. Frage Ich dachte eigentl., dass ich noch 8 Wochen Mutterschutz habe und danach in Elternzeit gehe. Nun habe ich gelesen, dass die Elternzeit DIREKT nach der Geburt beginnt. Stimmt das? Ich habe bisher noch keine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Dies muss ich doch 7 Wochen vorher machen oder? Was kann ich jetzt tun? Die Elternzeit läuft in meinem Fall vom 18.06.2013 bis 17.06.2015, richtig?? Nun wäre dies ja quasi rückwirkend. 2. Frage Mein Vertrag läuft während der Elternzeit aus. Wie lange bin ich dann noch weiter krankenversichert? Nur für die Zeit, in der ich Elterngeld erhalte (1 Jahr) oder für die gesamte Elternzeit (2 Jahre)? 3. Frage Wäre es generell möglich, dass mein Partner nun zunächst Elternzeit und Elterngeld für 2 Monate beantragt und ich erst ab dem Ende der Mutterschutzfrist? Bekomme ich dann auch erst ab dem Ende Elterngeld? Ich hoffe auf eine zeitnahe Antwort. Liebe Grüße Juste
Hallo, 1.Ja, das ist widersprüchlich. Beantragen muss man die Elternzeit nach dem Mutterschutz, Frist sieben Wochen vor Beginn schriftlich. 2. Solange Sie Elterngeld beziehen 3.Ja, das ist möglich. Trotzdem werden Ihnen diese zwei Monate angerechnet Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Du solltest am Montag Deine Elternzeitmitteilung beim AG abgeben, dann ist alles ok. Ab Geburt - zum Ende des Vertrages . Krankenversicherung und Co enden nach dem Elterngeld, entweder dann familienversichern über den Ehemann, oder selbst zahlen. Mutterschutz wird beim Elterngeld immer mit den 12 Monaten der Mutter verrechnet. Dein Mann kann dennoch seine 2 Monate mit Dir zusammen nehmen.
SumSum076
1) Beim regulären Mutterschutz von 8 Wochen, reicht die Anmeldung innerhalb der ersten Woche nach der Geburt. 2) Solange du Elterngeld bekommst. Daher könnte es sich lohnen, das Elterngeld zu splitten. 3) Nein! Gruß Sabine
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