Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich werde Mitte März entbinden und habe vor, nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten (ich kann 50% meiner Arbeit von zu hause aus erledigen). Mein Mann möchte vom 2. Monat des Kindes bis zum 8., also ein halbes Jahr in die Elternzeit gehen. Den Rest der Elternzeit wollen wir uns für später aufsparen. Nach unseren jetzigen Einkommensverhältnissen würden wir nur ein halbes Jahr Erziehungsgeld bekommen (oder etwa nur 4 Monate,wird die Mutterschutzzeit angerechnet?). Ich habe aber vor,wenn mein Kind eingeschult wird wiederum ein halbes Jahr Elternzeit zu nehmen. Da ungefähr zu dieser Zeit auch mein Vertrag als Beamte auf Zeit ausläuft, stünde ich dann ja ohne Arbeitslosengeld da. Demzufolge müßte ich doch dann wieder förderungswürdig sein!? Oder werden bei der Berechnung nur die alten Einkommensverhältnisse berücksichtigt? Die konkrete Frage lautet also: ist es möglich, sich die Elternzeit notfalls für eine phase mit schlechterem Einkommen aufzusparen? Jetzt können wir uns nach dem 8 Monat eine vernünftige Kinderbetreuung leisten, später nicht mehr. Freundliche Grüße
Hallo, im öff. Dienst gelten je nach Dienstherr Sonderregeln. Bei "normalen" Arbeitnehmern könnte man 1 Jahr aufsparen bis zum 8. Geb. mit Zustimmung des Ag. Gruß, NB
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