Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, im Oktober 2006 wurde unser 1. Sohn geboren, für den ich 24 Monate Erziehungsurlaub beantragt habe. In wenigen Tagen kommt sein Geschwisterchen zur Welt, für das ich dann ab Oktober 36 Monate beantragt habe. Wie mir vom Amt gesagt wurde, bekomme ich trotzdem ab Geburt das Elterngeld, auch wenn die Elternzeit für das Baby erst im Oktober beginnt. Was mich aber interessieren würde, ist folgendes: ich habe gelesen, dass man sich, wenn der AG einverstanden ist, Elternzeit aufheben kann. Von unserem 1. Sohn sind ja noch 12 Monate über- kann ich diese für den Notfall aufheben? Und muss ich das jetzt gleich beantragen, oder reicht hier die bloße Absprache mit dem AG, dass es überhaupt möglich wäre? Müssen die 12 Monate dann auch tatsächlich genommen werden, falls der AG jetzt zustimmen würde- ob und wann es nötig wäre, kann ich ja leider noch nicht sagen? Besten Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. Ab Geburt, ja, aber es wird das MG, welches Sie von der KK bekommen, angerechnet 2. Sie können das mit Frist 7/8 Wo. beantragen u der AG stimmt zu oder nicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, also so lange kann man sich das 3. Jahr aufheben.... Die ersten beiden Jahre muß man sich festlegen und das 3. Jahr kann man bis zum 8. LJ nehmen... Frage mal, Euch müßte auch ein Geschwister oder Kleinkindbonus zustehen (bin mir nicht sicher wie das heißt)... bei 2 Kids unter ich meine 3 Jahren... LG Peeka
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