Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, im Oktober 2006 wurde unser 1. Sohn geboren, für den ich 24 Monate Erziehungsurlaub beantragt habe. In wenigen Tagen kommt sein Geschwisterchen zur Welt, für das ich dann ab Oktober 36 Monate beantragt habe. Wie mir vom Amt gesagt wurde, bekomme ich trotzdem ab Geburt das Elterngeld, auch wenn die Elternzeit für das Baby erst im Oktober beginnt. Was mich aber interessieren würde, ist folgendes: ich habe gelesen, dass man sich, wenn der AG einverstanden ist, Elternzeit aufheben kann. Von unserem 1. Sohn sind ja noch 12 Monate über- kann ich diese für den Notfall aufheben? Und muss ich das jetzt gleich beantragen, oder reicht hier die bloße Absprache mit dem AG, dass es überhaupt möglich wäre? Müssen die 12 Monate dann auch tatsächlich genommen werden, falls der AG jetzt zustimmen würde- ob und wann es nötig wäre, kann ich ja leider noch nicht sagen? Besten Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. Ab Geburt, ja, aber es wird das MG, welches Sie von der KK bekommen, angerechnet 2. Sie können das mit Frist 7/8 Wo. beantragen u der AG stimmt zu oder nicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, also so lange kann man sich das 3. Jahr aufheben.... Die ersten beiden Jahre muß man sich festlegen und das 3. Jahr kann man bis zum 8. LJ nehmen... Frage mal, Euch müßte auch ein Geschwister oder Kleinkindbonus zustehen (bin mir nicht sicher wie das heißt)... bei 2 Kids unter ich meine 3 Jahren... LG Peeka
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Halo ich arbeite zur zeit Teilzeit in Elternzeit möchte dies jedoch nichtmehr ich werde oft angerufen und soll zusatzdienste machen ! Mein Arbeitgeber hat sich unheilich angestellt das ich eine Stillpause bekomme die mir icht abgezogen wird! (wurde mir dir ersten Monate abgezogen) Ich kann und will dor währen der elternzeit nicht arbeiten (Wahrsche ...
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Guten Abend Frau Bader, ich bin derzeit im Ausland tätig und kann aus dienstlichen Gründen keine Elternzeit nehmen. Sprich, ich falle nur für den 14-wöchigen Mutterschutz aus und gehe 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten. Bei meinem ersten Kind habe ich ein Jahr Elternzeit genommen. Besteht die Möglichkeit die Jahr Elternzeit für das zwei ...
Hallo, Ich arbeite seit einem Jahr wieder 50 Prozent und mein zweites elternzeitjahr ist nun rum. Ich würde es gerne aufheben, bis das Kind vielleicht in die Schule kommt. Jetzt ist die Frage, wenn Ich es verfallen lasse dann, hat das Auswirkung auf meine Rentenpunkte, wenn ich doch arbeite?
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