Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich möchte vom 15.8.2010 bis 14.08.2011 in Elternzeit gehen. In den ersten zwei Monaten würde ich nicht arbeiten- das sind die Vätermonate, da meine Frau schon ein Jahr davor in Elternzeit war- , danach wieder für 30Std./Woche, die mein Vertrag sowieso nur beeinhaltet. Das Problem dabei ist, daß mein befristeter Arbeitsvertrag am 31.8.2010 endet. Allerdings habe ich den darauf anschließenden unbefristeten Vertrag ab dem 1.9.2010 schon unterschrieben. Meine Frage: Kann ich das machen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie den Vertrag doch schon in der Hand haben, hat Ihr AG Pech Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Puh, das muss ja eigentlich diese Woche noch abgegeben werden, weil es auch 7 Wochen vorher beantragt werden muss, bzw. angegeben werden muss. Elternzeit steht Dir ja auch zu. Wenn der Vertrag schon unterschrieben vorliegt, dann kann aber eigentlich nix passieren, denn Du kannst es ja beweisen. Da es für den Arbeitgeber dann ja "nur" zwei Monate sind, die Du nicht da bist, ist es aber wohl anders als bei Frauen, die in der Situation dann 2 Jahre oder mehr nehmen. Rechtlich bist Du im Recht, ob der AG da versucht rauszukommen wird man dann erst sehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Abgabe ist heute geschehen, allerdings war meine direkte Vorgesetzte weniger erfreut ... deswegen habe ich morgen mit ihr ein Gespräch beim Personalchef. Eigentlich hatte ich denselben Gedankengang wie du, aber nach der Reaktion meiner Chefin kamen mir Zweifel ...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ohweh..... Aber rechtlich betrachtet. Hättest Du nur eine mündliche Zusage ohne Zeugen, dann müsstest DU es beweisen, dass er verlängert worden wäre. Du hast ihn ja aber schon in der Hand, einen besseren Beweis gibt es ja nunmal nicht. Du bist in der Frist, Elternzeit steht Dir eh zu, sogar 3 Jahre, wenn man das denn finanzieren könnte ;-) Das es sich nun mit dem neuen Vertrag so überschneidet ist unglücklich, aber da müssen sie durch. Ich denke viele Chefs bei den Männern tun auch erstmal pikiert , viele ziehen dann vielleicht zurück aus Angst ? Weiss nicht wann Frau Bader wieder hier ist, aber wenn man Erziehungsurlaub + Vater bei google eingibt kommen viele Ergebnisse. Vielleicht findest Du da noch mehr ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hm, guck mal hier : Folgende Punkte sprechen gegen einen Anspruch auf Erziehungsurlaub: Die Mutter befindet sich noch im Mutterschutz (in der Regel 8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlings- und Frühgeburten 12 Wochen), Ausnahme: Adoptionspflege Der mit dem Arbeitnehmer zusammenlebende Elternteil ist nicht erwerbstätig, nicht arbeitslos gemeldet und befindet sich auch nicht in der Ausbildung, http://www.rechtspraxis.de/erzurlau.html Geht Deine Frau wieder arbeiten oder hat sie noch Erziehungszeit ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Meine Frau arbeitet schon seit Ende ihres Mutterschutzes wieder: Damit sie wieder Vollzeit arbeiten gehen kann und ich die Eingewöhnung unserer Jüngsten in die Krippe mache, machen wir das Ganze.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann ist alles safe, hatte noch ein wenig gesucht. Du hast den Vertrag in der Tasche, da kommt er nicht raus. Die 2 Monate wird er überleben. Freundlich bleiben und selbstsicher. Viele Vorgesetzte haben auch einfach keine Ahnung, und daher wohl auch das Gespräch. Meist müssen die auch erstmal nachlesen. Gerade was die Väterrechte da angeht !


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke für deine Mühe, jetzt ist mir schon deutlich wohler ...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Gerne ! Hier auch nochmal. Es ist Dein Recht ! -------------------------------------------------------------------- Quelle : http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Elternzeit.htm Ein Anrecht auf Elternzeit besteht für den Anrechtsberechtigten unabhängig von seinem Wohnsitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Allerdings gilt das nur dann, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis auch dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Gehen beide Elternteile einer Beschäftigung nach, sind also Beide erwerbstätig, können sie selbst entscheiden, wer in welchem Zeitraum die Elternzeit nutzt. Es stehen jedem Elternteil drei Jahre Elternzeit zu, wobei es unabhängig ist, wie der Partner die Elternzeit in Anspruch nimmt. So kann ein Elternteil die Elternzeit ganz oder teilweise alleine beanspruchen oder die Eltern teilen sich die Elternzeit untereinander auf und wechseln sich bei der Nutzung der Elternzeit ab. Sofern die Eltern möchten, steht es ihnen frei, die gesamte dreijährige Elternzeit oder Teile der Elternzeit gemeinsam zu nutzen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es ist richtig, dass dein unbefristeter Vertrag gilt. Aber ich denke, bei der Reaktion deiner Chefin wirst du dir wohl ab 2011 nach der Elternzeit wohl schonmal einen neuen Job suchen koennen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 24.04.2024. Meinem Arbeitgeber habe ich bis zum 24.04.24 gekündigt. Welche Frist greift denn genau? Mein Arbeitgeber ist der Meinung, die genaue Frist sind 3 Monate zum Ende des Monats (wie im Arbeitsvertrag zur Kündigung vermerkt) , deswegen ist FE der 30.04.24. Er hat einer vorzeitige ...

Guten Tag, ich frage für meine Freundin, die sich aktuell in Elternzeit befindet. Die Elternzeit endet am 15.04. Sie bekommt noch Elterngeld. Ab dem 16. April hätte sie Teilzeit für 20 Stunden arbeiten müssen. Sie hatte aber einen Autounfall und wird jetzt erst mal eine längere Zeit krankgeschrieben. Sie kann ihre Tätigkeit somit nicht antre ...

Guten Abend, Am 14.07. endet meine Elternzeit.  Ich bin mit meinem Arbeitgeber so verlieben das ich danach unbezahlten Urlaub nehme, mich und die Kinder über meinen Mann Familienversichere und ab Oktober dann als Minijobberin starte. Es ist der selbe Betrieb in dem ich seid 2011 arbeite und in Elternzeit gegangen bin. Von meiner Arbeit ...

Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt? 

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir bereits einige Beiträge zu dem Thema hier im Forum durchgelesen, bin mir aber trotzdem nicht ganz sicher.. Also ich bin bis 30.9.24 in Elternzeit, habe aber nun ein Jobangebot ab 1.9.24 bei einem anderen Arbeitgeber erhalten, dass ich gerne annehmen würde.  Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...

Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfern ...