Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit AN Kündigung?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit AN Kündigung?

Carie80

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Guten Tag Frau Bader, am 29.01.2013 (3. Geburtstag meiner Tochter) endet meine Elternzeit nach 3 Kindern (6 Jahre, 4 Jahre und bald 3 Jahre). Ich möchte/kann nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz. Ist es korrekt 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit zu kündigen? Soll ich dann, im Kündigungsschreiben auf den 29.01.2013 per Einschreiben kündigen? Was muss ich danach beachten? Krankenkasse, Arbeitsamt? Ich möchte kein Arbeitslosengeld beantragen und möchte mich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen Carie80


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kündigungsfrist drei Monate vor Ablauf der Elternzeit schriftlich. Wenn Sie sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie sich auch nicht beim Arbeitsamt melden, ich würde dies jedoch rein vorsorglich tun, falls sich in der Zukunft etwas ändert. Sie sind mit Beendigung des Vertrages nicht mehr selber pflichtversichert, Sie haben die Möglichkeit, sich über ihren Ehemann zu versichern, wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Das ist mit den drei Kindern die günstigste Lösung. Liebe Grüße, NB


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