Vexus114
Guten Tag, meine Freundin bekommt unser gemeinsames Kind im April. Ich habe erst vor kurzem eine neue Arbeitsstelle und wohne daher noch in einer anderen Stadt (25min entfernt). Aufgrund der Probezeit und der kommenden Saison (April bis Juli) möchte ich noch hier wohnen bleiben und Vollzeit (45Stunden) arbeiten. Ich würde gerne von August bis Oktober(eventuell. Dezember) in Elternzeit gehen und in dieser Zeit auch mit meiner Freundin zusammenziehen (dauerhaft dann). Ist dies so möglich und habe ich dann Anspruch auf Elterngeld? Sollte ich mich schon Anfang 2022 dort meinen Zweitwohnsitz anmelden? Kann ich nach der Elternzeit meine Stunden auf 35 Stunden pro Woche über Teilzeit kürzen? (mehr als 15 Angestellte und Ablauf sollte nicht gestört werden dadurch)
Hallo, 1. Sie sollten dann beim Kind gemeldet sein (Erstwohnsitz) 2. Wenn keine betrieblichen Grnde entgegenstehen, geht das Liebe Grüße NB
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