Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit ab dem 3. Jahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit ab dem 3. Jahr

Sommerwiese2

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Guten Tag! Meine Tochter wurde im Juli 2010 geboren (Frühchen). Im Juli diesen Jahres wollte ich eigentlich wieder arbeiten, hatte dann aber ein 3. Elternjahr beantragt, da meine Tochter sehr schüchtern und ängstlich ist und eine Betreuung im Kindergarten unmöglich schien. Nun ist es immer noch so und ich habe größte Zweifel, dass eine Betreuung auch ab nächstem Jahr im Juli möglich sein wird. (Meine Tochter leidet auch sehr an Trennungsängsten, vermutlich durch die Zeit nach der Geburt, in der sie nicht bei mir sein konnte da sie auf der Kinderintensivststion war). Gibt es die Möglichkeit eines 4. Elternjahres oder bleibt mir dann nur selbst zu kündigen? Das wäre natürlich schlecht, dennoch müsste ich es ja machen, wenn wir unsere Tochter nicht fremdbetreuen lassen können. Mit freundlichem Gruss und vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elternzeit gibt es nur drei Jahre. danach können Sie nur unbezahlten Urlaub nehmen oder kündigen. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

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Gemäß BEEG gilt: Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein viertes Jahr EZ gibt es leider nicht. Da bleibt leider nur die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.


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