Mitglied inaktiv
Guten Tag!! Ich hätte da mal eine Frage: ich habe zwei Kinder. Der Große wurde am 17.4.1999 geboren. Die Kleine am 21.8.2001. Also wurde sie 8 Monate vor Ablauf der Elternzeit meines Großen geboren. Normalerweise geht ja die Elternzeit bis zum 20.8.2004. Nun meine Frage: ich habe vor etwas längerer Zeit gelesen (weiß nicht mehr wann und wo) das man die Möglichkeit hat die "verfallenden" Monate der ersten Elternzeit mit zustimmung des AG hinten dranzuhängen. Stimmt das?? Und wenn ja, wo kann ich sowas schriftlich herbekommen??? Danke Kerstin
Hallo, man kann den Eu bis zum 2. Geb. nehmen und sich mit Zustimmung des Ag ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Danke erstmal für die Antwort. Aber ich glaube wir reden aneinander vorbei. Die Elternzeit vom Großen wäre vom 17.4.99 bis zum 16.4.2002 gegangen. Die neue Elternzeit für meine Tochter begann am 21.8.2001 und geht bis 20.8.2004. Da würden mir 7 Monate und 25 Tage von der Elternzeit meines Sohnes fehlen. Verfallen diese nun oder nicht?? Ich habe, wie schon erwähnt, mal gelesen das man diese Zeit nun hinten mitanhängen kann. Stimmt das nun oder nicht?? Es geht dabei ja auch nicht um Geld, sondern nur um die Arbeitsplatzsicherung. Und wenn es stimmt, wo kann ich das schriftlich in Erfahrung bringen?? Danke nochmal Kerstin
Hallo, nein, geht eben nur in der gesagten Form. Ansonsten nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
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