Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2. Kind verlängern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit 2. Kind verlängern?

Basketball

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Hallo, cih bin schwanger, mein bis jetzt errechneter Entbindungstermin ist der 24.06.....Mutterschutz: 13.05. Unsere Tocher wird am 17.05. 3 Jahre alt und da hätte dann meine Elternzeit geändet. Es zählt ja das Mutterschutzdatum, oder? Kann ich meine Elternzeit jetzt ganz normal verlängern lassen ab welchem Termin??? Arbeiten muss ich dann nicht mehr, oder? Mutterschutz gibts dann nur von der Krankenkasse, oder? Danke für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ endet am 3. Geb. u ist dann nicht zu verlängern. Dann sind Sie doch im Mutterschutz u wollen gar nicht mehr in EZ sein (wegen dem MG) Lieeb Grüsse, NB


Lina_100

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Warum nicht erst nach der Entbindung Elternzeit nehmen? Dann muss auch der AG den Zuschuss zahlen.


SumSum076

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Ich versteh nicht, warum du unbedingt deine Elternzeit verlängern willst! Vor allem: Du kannst deine Elternzeit nicht verlängern, weil Elternzeit längstens bis zum 3. Geburtstag des Kindes geht!!!! Und das brauchst du auch gar nicht, das würde keinen Sinn machen! Könntest und würdest du deine Elternzeit verlängern, dann bekämst du während der Mutterschutzzeit nur den KK-Anteil vom Mutterschaftsgeld. So (ohne Verlängerung) bekommst du quasi dein Vollzeit-Gehalt für die (fast) kompletten 14 Wochen!!! Hast danach noch die Möglichkeit auf 3 Jahre Elternzeit bis zum 3. Geburtstag von Kind 2. Bist krankenversichert, kriegst Rentenpunkte, bist vor Kündigung geschützt und das durchgehend von der Geburt des ersten Kindes an!!! Und nein, wenn deine erste Elternzeit bis zum 17.05 geht und dein Mutterschutz schon am 13.05 beginnt, dann musst du nicht arbeiten gehen. Gruß Sabine


Basketball

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...verstehe ich gerade nicht, was heißt wieso will ich Elternzeit verlängern? Was muss ich denn jetzt verlängern oder beantragen? Wie geht denn Elternzeit nach Geburt, was ist davor? Sorry, ich stehe auf dem Schlauch....


Lina_100

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Vorher bist du doch in Mutterschutz und musst entsprechend nicht arbeiten. Wichtig ist nur, dass zwischen Ende der Elternzeit und Beginn Mutterschutz keine Lücke ist, wäre eine Lücke müsste man die Tage eben arbeiten, es sei denn man wäre krank. Nach der Geburt ganz normal Elternzeit mindestens 7 Wochen vor Antritt - also speatestens eine Woche nach der Geburt- schriftlich beantragen.


Basketball

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o.k. ...und von wem würde ich Mutterschutzgeld bekommen, Krankenkasse oder Arbeitgeber (das letzte Mal vor 2009, Geburt 1. Tochter dort gearbeitet)??


SumSum076

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Hab ich doch schon geschrieben: Du bekommst zum großen Teil das Mutterschaftsgeld berechnet aus deinem alten Netto-Vollzeit-Lohn! Zum großen Teil = für die Tage 17.05.2012 bis zum letzten Tag des Mutterschutzes. Gruß Sabine


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