Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit -> Urlaub -> Mutterschutz

Frage: Elternteilzeit -> Urlaub -> Mutterschutz

bennipi1287

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Hallo, meine Frau ist in der 19. SSW mit dem zweiten Kind. Seit 01.10. ist sie wieder in Elternteilzeit beschäftigt. Am 04.01.2021 endet die Elternteilzeit. Am 27.01.2021 beginnt der Mutterschutz fürs zweite Baby. Heute war sie bei ihrem Arbeitgeber und hat gesagt, dass sie ab dem 04.01. nicht mehr in Elternteilzeit sein möchte und wieder auf ihren Vollzeitvertrag gehen möchte. Die Zeit bis zum Mutterschutz nimmt sie dann aber Urlaub. Hintergrund ist natürlich, dass sie dann für diese Zeit wieder ihr reguläres Gehalt bekommen würde. Ihr wurde dann gesagt, dass das nicht geht und sie ihre Elternteilzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes verlängern muss. Und wenn sie das nicht macht und beim Amt für Familie ihre Elternzeit nicht verlängert, dann ist sie in dem Zeitraum zwischen Elternzeit und Mutterschutz nicht krankenversichert. Stimmt das? Kann ich mir ja eigentlich nicht vorstellen. Gruß Benni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das ist unrichtig. Sie kann den Resturlaub aus der VZ mit VZ-Lohn nehmen. Liebe Grüße NB


Felica

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Absoluter Blödsinn. Zumal sie die EZ wenn beim AG verlängern müsste und nirgendwo anders. Der AG sollte sich mal selbst an das Amt wenden und seinen miesen Wissensstand auf den neusten Stand bringen. Niemand kann sie zwingen die EZ zu verlängern. Sie muss aber, wenn der Urlaub nicht genehmigt wird, in der Lage sein dann auch entsprechend Ihres VZ-Vertrages arbeiten zu können. Bezahlen miss der AG selbstverständlich und zwar dann nach dem aktuell gültigen Vertrag, das gilt auch für den Mutterschutz. Und versichert ist sie selbstverständlich auch.


Mitglied inaktiv

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Ab 4.01 läuft doch regulär ihr alter Vollzeit Vertrag wieder an. Da ist offiziell die Elternzeit worüber. Ich gehe davon aus, dass damit auch der Teilzeitvertrag endet


chrissicat

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Das was der Arbeitgeber sagt, stimmt so nicht. Möglicherweise reicht der Urlaubssnspruch aber nicht für den Zeitraum aus!? Und dass sie dann Urlaub nimmt, kann sie ja nicht alleine bestimmen, da hat der Arbeitgeber ja schon noch ein Wörtchen mitzureden. Zum Verlängern der Elternzeit kann sie nicht gezwungen werden, ebenso nicht zum Verlängern der Teilzeitbeschäftigung. Davon abgesehen hat kein Amt etwas mit dem Verlängern der Elternzeit zu tun.


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