Hallo Frau Bader, eine Elterinitiative aus unserer Region plant die Gründung einer freien Schule, Träger soll ein gemeinnütziger Verein (hervorgehend aus der Elterninitiative) sein. Stimmt es, das die Vorstandsmitglieder voll haftbar gemacht werden im Fall des Falles (Insolvenz, Schulden ect)? Vielen Dank!
von fräuleinsonnenschein am 03.06.2011, 21:36