biene.2801
Guten Morgen Frau Bader ich verdiene z.Z. monatlich ca 230-250€. Mache einen Minijob. Jetzt wollte ich wissen, wenn ich in der Elternzeit meinen Job weitermachen würde, ob mir dann von dem Elterngeld was abgezogen wird?? Danke im vorraus MfG biene.2801
Hallo, alles über den Sockelbetrag von 300 e wird angerechnet. Rechnen Sie doch mal für ihren Einzelfall unter WWW. BMFSFJ.de Liebe Grüße, NB
biene.2801
Ach ja,ich arbeite ca 35 Std im Monat.
SumSum076
Im ersten Jahr wird Einkommen angerechnet. Der Sockelbetrag von 300 Euro bleibt aber bestehen. Allerdings darfst du während der Elternzeit nicht mehr als 30 Std/Woche machen, sonst fällst du automatisch aus der Elternzeit raus. Gruß Sabine
biene.2801
Das heißt, wenn ich Elterngeld beziehe bokmme ich nichts abgezogen von meinem Lohn, da ich unter die max.Wochenstunden bleibe??
CKEL0410
Doch fast alles was du dazuverdienst wird vom eg abgezogen,aber nur bis 300 Euro den sockelbetrag bekommst du immer,sagen wir mal du bekommst 400 eg dann würdest du nur noch 300 Euro bekommen.
biene.2801
Danke!! Wenn ich die 2 Jährige Variante nehme, gillt dann der Sockelbetrag von 150€ im Monat?? Oder bekomme ich 150€ Elterngeld und darf dann bis 300 dazu verdienen?? Danke nochmal!!
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