Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldhöhe wenn Kinder 23. Monate auseinander sind?

Frage: Elterngeldhöhe wenn Kinder 23. Monate auseinander sind?

Friesenkindermama

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein erstes Kind wurde am 20.8.16 und mein zweites Kind am 22.7.18 geboren. Zwischen den Kindern habe ich mich offiziell in Elternzeit befunden. Nun bin ich davon ausgegangen das mein Elterngeld wie vor dem ersten Kind berechnet wird. Da meine Informationen im Vorfeld mir das auch so bestätigten. Das Amt sagte mir gerade, das mir nur der Mindestsatz zusteht. Das wäre natürlich eine Katastrophe! Was ist nun richtig? Mit freundlichen Grüßen Friesenkindermama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


misses-cat

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Leider ist die Aussage vom Amt richtig. 300€ plus 75 euro Geschwisterbonus


misses-cat

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Nachtrag Wenn du dir beim ersten Kind das Elterngeld auf 12 Monate hast auszahlen lassen zählt na dem 12 Monat jeder Monat bis zum neuen Mutterschutz mit 0 € in die Berechnung das wären bei dir 9 Mal 0 und 3 Mal von vor Kind 1 Lohn. Hast du es auf zwei Jahre auszahlen lassen werden 14 Monate ausgeklammert bei dir dann also 7 Mal 0 euro und 5mal alter Lohn von vor Kind 1. Anders geht es nicht wenn man angestellt ist


Felica

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Mindestsatz plus Geschwisterbonus Wer immer dir die falsche Auskunft gegeben hat sollte sich dringend noch einmal belesen. Für EG wird immer das Einkommen aus den 12 Monaten vor Bezug herangezogen bei Nichtselbstständigen. Höchstens 14 Monate EG werden dabei ersetzt durch vorherige Zeiten. Steht auch recht gut verständlich dort. Die Dauer der EZ ist ohne Relevanz da man in der EZ auch arbeiten darf. Man aber nichts zwangsweise sich in EZ befinden muss um EG zu beziehen. Wäre es abhängig von der EZ-Zeit wären diese Eltern ja benachteiligt.


Felica

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ich hoffe du hast wenigstens zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beendet. Falls nicht, dringend nachholen. dann gibt es wenigstens noch ein paar € Mutterschutzgeld. Das meiste davon ist allerdings schon futsch falls du sie nicht beendet hast.


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