anina73
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bzgl. Eltergeld berechnen. Ich bin während meiner elternzeit wieder schwanger geworden. Meine EZ hat am 8.6. geendet . Befinde mich aber in einem Berufsverbot bekomme gehalt. Mein Mutterschutz beginnt am 9.10 und die Geburt ist für den 20.11. ausgerechnet wie berechne ich den jetzt mein Elterngeld? zb (zahlenbeispiel) juni 1.Gehalt nach EZ 750€ juli bis nov ca 1400 mtl. mutterschaftsgeld? ca ? für dez/jan ab Februar Elterngeld. was und wie berechnet man das?? danke für die info lg anina
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. BV wird wie arbeiten angesehen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Um die Frage genau beantworten zu können, müsste ich noch wissen, wie lang deine Elternzeit ging, die am 08.06. auslief! Ging sie nur 1 Jahr, dann zählen für das Elterngeld die Monate Sep 2012 bis Juli 2012 und 9 Monate von vor der ersten Geburt. Ging deine Elternzeit schon länger, dann zählen immer noch Sep bis Juli 2012, aber es kommen noch Monate aus der EZ hinzu! Gruß Sabine
anina73
hi ich war von 2009 bis 7.6.2012 in EZ. jetzt erneut ss. gehe am 9.10 in mutterschutz.et ist der 20.11! ist das alles kompliziert! lg
SumSum076
Dann werden zur Berechnung herangezogen die Monate: Sep 12 bis Jul 12 (= 3x volles Gehalt) Juni 12 (1x anteilig Gehalt) Mai 12 bis Okt 2011 (= 8x kein Einkommen). Alles wird addiert und durch 12 geteilt, davon gibts dann ca 65%. So wie ich das rechne kommst du nur auf den Mindestsatz von 300 Euro. Gruß Sabine
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