Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug und Kindesunterhalt bei 4 Kindern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldbezug und Kindesunterhalt bei 4 Kindern

diaka-no.1

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Guten Tag Frau Bader, wir haben 2 Kinder im Alter von 1 und 4. Demnächst kommt ein weiteres hinzu. Mein Mann will Elternzeit nehmen. Er ist beruflich viel unterwegs und ich mit 3 kleinen Kindern sonst tagelang alleine. Mein Mann hat noch ein Kind mit 12 Jahren und zahlt mit Ach und Krach den Mindestunterhalt. Die Kindesmutter geht Vollzeit arbeiten und hat ungefähr genauso viel netto wie mein Mann. Die Kindesmutter ist erneut verheiratet. Ihr Mann verdient laut eigener Aussage das Doppelte von meinem Mann und verhöhnt uns auch gerne deswegen. Nun die Frage ob mein Mann in Elternzeit gehen darf, wenn ich ihm keinen Unterhalt bezahlen kann, da ich ebenfalls nur Elterngeld beziehe und wir das Elterngeld parallel beziehen wollen. Danke vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Verdeinst des neuen Ehemannes u auch der Mutter sind nicht relevant. Wenn er in EZ geht, muss er den Unterhalt weiter zahlen. ich würde mir mal bei einem RA ausrechnen lassen, ob die Höhe grds. stimmt u es evtl. anpassen lassen. Liebe Grüße NB


Colien07022004

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So ganz habe ich es nicht verstanden aber dein Mann kann in EZ gehen, wenn er sich das leisten kann. Er muss weiterhin den Unterhalt zahlen, in voller Höhe. Lg


diaka-no.1

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Hallo und Danke für die Antwort! Ich stelle deshalb die Frage, weil der Barunterhalt für unsere Kinder dann faktisch nicht mehr reicht. Beim Amt hieß es schon bei 2 Kindern "Ihr Mann zahlt aber viel Unterhalt." Und nun kommt das Dritte hinzu. Der Mindestunterhalt steht unseren Kindern schon jetzt nicht zur Verfügung... Aber da Geld nicht alles ist und die Elternzeit eine einmalige Chance für die Bindung zum Kind ist, wird er wohl weiter den Mindesunterhalt zahlen, auch wenn es für unsere 3 nicht wirklich reicht. Aber haben ja uns und ein Dach über dem Kopf :-)


Sternenschnuppe

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Er verringert dann absichtlich sein Einkommen. Das geht nicht. Unterhalt gehört wie Miete zu den Fixkosten. Würdet ihr beim Vermieter versuchen die Miete zu drücken weil ihr immer mehr Kinder haben wollt ? Eher nicht, oder ? Mein Mann hatte jahrelang Unterhaltspflichten für zwei Kinder, ich weiss also wovon ich spreche. Wir konnten uns noch ein gemeinsames Kind leisten, er natürlich leider keine Elternzeit. Daher bin ich immer verwundert wenn da ein Kind nach dem anderen kommt und dann die Verwunderung wieso es so knapp ist. Die Zahlen sind doch bekannt. Falls Du eh nur den Mindestsatz bekommst, dann kannst Du schadlos dazuverdienen mit einem Minijob. In der Zeit kann Dein Mann die Kinder versorgen. Am WE oder am Abend? Was seine Ex verdient oder ihr Mann ist uninteressant. Dein Mann hat eine Unterhaltspflicht seinem Kind gegenüber. Kümmert er sich denn um das Kind ?


Mitglied inaktiv

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Anders wird ein Schuh draus.... Erstens, wie viel der neue der Kindsmutter verdient ist für deinen Mann erst einmal ohne Belang. Sein Einkommen spielt da so weniger eine Rolle. Zweitens, nach der Geburt eures Kindes muss Dein Mann den Unterhaltsanspruch seines ersten Kindes neu berechnen lassen. Mit 4 Kindern denen er Unterhalt verpflichtet ist, und deinem Unterhaltsanspruch muss man dann schauen, wie viel er wirklich dann an Unterhalt für alle zahlen muss. Und ob sein Einkommen dann noch auslangt oder er schon zu wenig verdient. Drittens, fraglich ist die Sache mit der Elternzeit. Weil, falls er weiterhin Unterhalt zahlen muss, dann muss er diesen auch zahlen wenn er mit Elterngeld weniger bekommt. Einfach Einkommen mindern, dann nicht zahlen können, das geht nicht. Und ob du dann mit 3 Kindern tagelang alleine bist tut auch nichts zur Sache. Das wusstet ihr - so hart es klingt - bereits vor der Schwangerschaft. Wenn es bei euch also eh schon knapp ist, dann dürfte das weniger gehen. was aber evtl doch ein Kompromiss wäre, wäre die Überlegung evtl Elterngeld Plus zu beziehen. Dann würde er halt nur Teilzeit arbeiten (bis zu 30 Std die Woche) und einen Teil des Verdienstausfalles würde dann durch das Elterngeld abgefangen. Vorschlag wäre da zB die ersten 4 Monate Elterngeld Plus (was 2 Monate "normales Elterngeld bedeutet) für ihn, die restlichen 12 Monate Elterngeldanspruch für Dich - beides ab Geburt gerechnet. Dann hättet ihr eure 14 Monate Elterngeld bis zum 1ten Geburtstag durch und die ersten 4 Monate etwas mehr Zeit als Familie. Und eben weniger finanzielle Einbussen, zumal dann noch Geschwisterbonus dazu kommt und noch einmal Kindergeld mehr. Müsst ihr halt schauen ob euer Einkommen dann langt das ihr das dann so stemmen könnt. Notfalls auch mal schauen ob evtl noch Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld für euch in Frage kommt. Klappt das nicht, werdet ihr wohl in den sauren Apfel beissen müssen - so hart es halt ist.


diaka-no.1

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Hallo zusammen, ja wir haben uns bewusst FÜR viele Kinder entschieden und unsere Lebensplanung nach unseren Vorstellungen gestaltet. Und für unsere Kinder wird es toll wenn Papa daheim ist ... Hätte er auch gern für das große Kind gemacht! @Sternschnuppe: Ja. Er hat jahrelang ALLES für sein Kind gegeben. Wir haben auch immer trotz knappen Budget versucht alle Kinder gleich zu behandeln und so Dinge wie Urlaube gezielt nach dem großen Kind gerichtet, die Urlaube bezahlt und natürlich auch in der Zeit den Unterhalt. Ohne Murren. Aber WAS tut das hier zur Sache?


diaka-no.1

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Noch mal kurz Ergänzung. Ja, er vermindert voll und ganz absichtlich sein Einkommen. Aber nicht zum Zweck den Barunterhalt für eines seiner 4 Kinder einzusparen, denn es haben ja alle 4 Kinder weniger Geld vom Papa. Also ist es nicht unbedingt fair, dass nur um die Barunterhalts Interessen eines Kindes zu befriedigen, er defakto für die anderen 3 Kinder nicht die Entscheidung treffen kann wie er sie für richtig hält. Ich wiederhole mich: Alle 4 Kinder haben dann weniger Geld. Nur haben 3 davon den Nachteil keinen Rechtsanspruch darauf zu haben. Wie gesagt beim Amt hieß es jetzt schon er würde viel (zu viel ?) Unterhalt bezahlen... Wir werden es wohl sowie so neu berechnen lassen. Ein Titel oder so gibt es nicht, da er bisher ja immer brav bezahlt hat und darüber hinaus gegeben hat was ging. Aber es geht jetzt halt immer weniger. Die anderen Kids betrifft das auch. Und trotzdem möchten wir so viel wie möglich Lebenszeit mit unseren Kindern verbringen. Das betrifft prinzipiell auch das große Kind...


Sternenschnuppe

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Klar, der Unterhalt muss nun auf die vielen Kindern angepasst werden . Dann muss er zum Anwalt und das berechnen lassen. Aber zusätzlich noch vorsätzlich das Einkommen mindern und dann noch weniger zahlen geht nicht. Er kann ja auch in Elternzeit gehen und Du gehst in der Zeit arbeiten, damit es machbar ist mit seiner Papazeit. Du schreibst ja sehr deutlich dass ihr Euch bewusst für viele Kinder entschieden habt. Wieso denkt man dann nicht darüber nach wie man das finanzieren kann.


diaka-no.1

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Habe gerade ein Urteil vom BGH vom 11.02.2015 dazu gefunden. Elternzeit heißt, dass die gesteigerte Erwerbsobliegenheit entfällt, da der Sinn der Elternzeit damit ins Leere laufen würde. Super!!! http://www.rechtsindex.de/familienrecht/5165-entfaellt-die-unterhaltspflicht-nach-einer-weiteren-kindsgeburt


diaka-no.1

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Du hast anscheinend nicht ganz recht! Siehe BGH Entscheidung... Er darf sein Einkommen mindern zugunsten der Elternzeit! Und manchmal gibt es wichtigeres als das Einkommen. Nämlich Zeit für die Familie! Und da haben dann alle Kinder was davon... Wie kann man nur so oberflächlich sein. Zum Glück hat es der BGH verstanden, dass ein Neugeborenes auch Bedürfnisse hat und nicht nur ein Kind nach Bareinkommen zählt. Geld ist nicht alles!!!


bobcat

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Hallo, da ihr beide zuhause bleiben wollt, passt das Urteil nicht. Er ist nicht für die Betreuung notwendig. Er wird weiter zahlen müssen, jedoch solltet ihr eine Neuberechnung machen lassen. LG, bobcat


Colien07022004

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Du hast mit dem Urteil, auf euch bezogen kein Recht! Denn du bleibst mit daheim und es besteht kein gesteigerter Bedarf! Die Tragik einer "Next" Familie ist immer die gleiche, da man sich zurückgestellt fühlt. Auf der anderen Seite ist da aber das Kind der "Ex", dass die gleichen Rechte hat, wie die Kinder der neuen Familie und nur darum geht es, um das Kind. Geht er in EZ - ohne dringenden Grund, so spielt es bei der Berechnung des Unterhaltes keinerlei Rolle. Ihm wird von keiner Seite die EZ verwehrt, er muss einfach weiterhin seiner Verpflichtung nachkommen. Wenn er das nicht kann, dann muss eine Lösung her. Wichtig ist, den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Auch wenn dann das Kind - Unterhaltsvorschuss erhält, weil er unter den Selbsterhaltung fällt, bleibt die Verbindlichkeit für immer bestehen und er muss diesen vorgeleisteten Betrag, dem Staat zurückzahlen. Es bleibt "leider" eine absichtliche Verringerung auch wenn es für eure Familie ein Segen wäre - nur interessiert das leider niemanden! Alles Gute euch! Lg


Mitglied inaktiv

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wie lange will der ehemann denn in elternzeit gehen? wenn es nur zwei monate sind und/oder der zeitraum überschaubar ist, vll kann man mit der mutter des großen kindes reden und ggf den unterhalt für diese zeit auf einen späteren zeitpunkt verschieben? oder dem verhöhnenden neumann die adoption anbieten? oder dein mann könnte das abr beantragen und alle kinder sind unter einem dach? bei letzterem hättet ihr das kindergeld noch für euch, spart den unterhalt und der kinderstall vergrößert sich quasi von allein?


Mitglied inaktiv

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Unterhaltsvorschuß dürfte schwierig werden, Kind ist 12 Jahre alt. Zudem würde die Mutter keines bekommen, da sie ja einen gut verdienenen Mann hat. Der würde in dem Falle dann eben doch relevant werden. Nur würde die Mutter dann eben von keiner Seite wohl was bekommen und müsste notfalls den Klageweg einschreiten. was für den Kindsvater weitere Kosten ergibt. Und diese Schulden muss er dann eh irgendwann blechen, spätestens wenn die EZ irgendwann vorbei ist. Wäre also nur ein verschieben, samt Kostenaufstockung des Problems.


diaka-no.1

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Unser Anwalt teilte uns mit, dass mein Mann ohne weiteres in Elternzeit gehen kann. Das Elterngeld ist dann abzüglich des Sockelbetrages von 300€ als Einkommen zu sehen. Das heißt, bei 1400€ Elterngeld - 300€ Sockelbetrag ergäbe das für die Elternzeit ein Einkommen von 1100€. Er darf sein Einkommen zum Zwecke der Elternzeit reduzieren da er einen Rechtsanspruch darauf hat. Er dürfte nur nicht grundlos z.B. Hausmann werden. Jedoch ergibt sich durch die Geburt eines Kindes ein Rechtsanspruch auf Elternzeit auch für Väter. Und die Geburt eines Kindes rechtfertigt die Elternzeit. Die Entscheidung wer und wie Elternzeit genommen wird obliegt der Familie selbst. Unterhalt muss vom verringerten Einkommen bezahlt werden. Hierzu gibt es übrigens auch Rechtsprechung: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Vater-erkaempft-sich-Elternzeit


Mitglied inaktiv

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Wenn der Mann ein Jahr lang Elterngeld bekommt, dann bekommt die Frau nach dem Mutterschutz nichts mehr. Nur so kann er die 12 Monate Elterngeld bekommen. Die einzige andere Chance die besteht das beide wirklich das Jahr Elterngeld bekommen, ist wenn beide ihr Elterngeld sich haben halbieren lassen - was beim Mann alleine wegen der Höhe schon nicht möglich ist. Mehr als 900 € Elterngeld würde er nicht bekommen bei halber Auszahlung. In eurem Falle wollt ihr aber BEIDE daheim bleiben UND dann weniger bis gar nichts zahlen - und das dürfte eben fraglich sein ob ihr das wirklich so durchbekommt. Einer von euch, das geht sicherlich. beide wohl eher nur dann, wenn trotzdem der Unterhalt gezahlt wird.


Mitglied inaktiv

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Es handelt sich um das Urteil eines Amtsgerichtes. Daran muss sich keiner halten. Wäre ich die Exfrau, würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Mit Glück tut sie es nicht, denn Geld scheint da zu sein.


Mitglied inaktiv

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Ich würde wohl auch klagen bei dieser gestellten Konstellation. . Und zwar spätestens dann, wenn beide Elternteile daheim bleiben. Wenn der Vater sagt, ich bleib daheim, dafür geht die neue arbeiten, dann könnte ich das noch wo verstehen. Aber beide Elternteile daheim, keinen Unterhalt zahlen wollen - da würde ich auch einen Aufstand machen. Rollentauch - wie in den Urteilen wohl der Fall, ist dagegen legetim und verständlich, aber darum geht es der TE ja gar nicht. Die wenigsten Familien können sich das schon unter normalen Umständen leisten. Sind die etwa weniger wert? Hier hat die Ex anscheinend noch ein gutes finanzielles Pflaster. Aber stell Dir mal vor, die hätte das nicht. Und wüsste am Monatsende nicht wie den 12jährigen den Monat über durchfüttern. Oder müsste gar Hartz4 beantragen, da wie gesagt das Kind mit 12 Jahren nicht einmal mehr Unterhaltsvorschuß bekämme. Würden die Eltern von Hartz4 leben, dürften die auch nicht beide ein Jahr daheim bleiben, dann müsste auch ein Elternteil arbeiten gehen. Da nimmt auch niemand Rücksicht darauf ob der Vater die zeit verpasst oder Mama mit so vielen Kindern überfordert ist.


diaka-no.1

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Hallo, ist ja nicht so das die Mutter Hunger leidet. Was da immer an möglichen Konstellationen herangezogen wird ist spannend. Die Phantasie geht mit einigen durch. Es war ja grundsätzliche Frage BEVOR irgendjemand Schaden nimmt. Und nein, wir werden nicht beide gleichzeitig daheim bleiben. Aber schön, dass wir das nun frei entscheiden können und ein Vater nicht ganz ohne Rechte ist...


Mitglied inaktiv

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Du hast selbst gesagt, ihr wollt beide gleichzeitig Elterngeld und Elternzeit machen: Nun die Frage ob mein Mann in Elternzeit gehen darf, wenn ich ihm keinen Unterhalt bezahlen kann, da ich ebenfalls nur Elterngeld beziehe und wir das Elterngeld parallel beziehen wollen. Danke vorab! Das ist eben genau das Problem. Ich habe dir in meiner ersten Antwort schon geschrieben, was evtl eine Lösung wäre. Die ja bisher keinerlei Rückmeldung deinerseits gebracht hat. Die zweite wäre eben die, dein Mann bleibt daheim, Du gehst arbeiten. Welche für euch besser passt könnt ihr ja prüfen lassen. Ein Vater war auch noch nie ganz ohne rechte. Es gibt halt nur bestimmte Dinge welche halt mitunter es schwieriger machen da eine Lösung für ALLE zu finden. Und ich konnte auch bisher nirgends lesen das niemandem Deinem Mann die EZ absprechen will, nur hat er halt bestimmte Verpflichtungen welche er weiter erfüllen muss. oder Du dann eben an seiner Stelle - was IMO im übrigens zu einer guten Partnerschaft dazugehört. Und nicht der Mutter schuldet dein Mann den Unterhalt, sondern er schuldet den Unterhalt seinem Sohn!.


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