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Hallo Frau Bader, mein Mann hat für unseren Erstgeborenen 10 Monate Elternzeit mit doppeltem Auszahlungszeitraum in Anspruch genommen. Nun wurde mir heute bei der Elterngeldstelle gesagt, dass mein Mann, der nun wieder Elternzeit in Anspruch nimmt, die zweite Hälfte (5 Monate) mit einem Einkommen von 0 euro bei der Neuberechnung für das Elterngeld berücksichtigt wird und nicht das Einkommen vor seiner ersten Elternzeit. Ist das so richtig? Mit freundlichen Grüßen kaddy
Hallo, bei der Berechnung vom EG bleiben die Zeiten, in denen EG bezogen wurden, außer Betracht. Rechnen Sie doch mal nach bei: www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es geht hier um die zweite Hälfte des Elterngeldbezuges. Das Elterngeld wurde für 5 Monate von der EG Stelle bewilligt und nun beim Neuenantrag sollen diese zweiten 5 Monate mit 0 Euro berücksichtigt werden. Das ist die Problematik, die sich mir geradde stellt. mfg Kaddy75
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