sassi
Hallo an alle ;) Vielleicht kann mir jemand helfen, denn ich stehe mit meinem Antrag auf Elterngeld etwas auf dem Schlauch was die Berechnung angeht, und bei Elterngeldrechnern und Foren steht ständig etwas anderes diesbezüglich :/ Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 24.07.2017. Ich hatte bis zum 14.12.16 ein befristetes Arbeitsverhältnis. Ab dem 12.12. ( also 2 Tage vorher ) wurde ich Schwangerschaftsbedingt bis zum 02.03.17 krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Seit dem 03.03.17 beziehe ich nun wahrscheinlich bis zur Entbindung ALG 1. Da ich gelesen habe , das die letzten 12 Monate als Bemessungszeitraum angerechnet werden, und der Bezug von Krankengeld und ALG1 Leistungen nicht einberechnet werden wird mein Elterngeld wahrscheinlich sehr gering ausfallen. Gilt den der Zeitraum auch wenn man Schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben war , oder wird das mit angerechnet in diesem Fall ? Ich hoffe es kann mir jemand von euch helfen ;) Viele Grüße Sassi
Hallo, tatsächlich sind die letzten zwölf Monate entscheidend. Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen dürfen jedoch nicht zu einem Nachteil führen, diese Monate werden ausgeklammert. So viele Monate sind es dann doch gar nicht, die wegen dem Arbeitslosengeld1 mit 0 Euro berücksichtigt werden. Liebe Grüße NB
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