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Elterngeldberechnung bei Insolvenz

Frage: Elterngeldberechnung bei Insolvenz

Ahkuna

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich befinde mich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis, das Ende Dezember automatisch endet. Ich bin derzeit im 4. Monat schwanger. Nun hat meine Firma einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Gehälter für September bis November werden nun über das Insolvenzgeld gezahlt. Ob es die Firma danach weiter geben wird, ist unklar. Nun habe ich erfahren, dass das Insolvenzgeld zur Berechnung des Elterngelds nicht einbezogen wird. Das würde bedeuten, dass mir September bis November mit 0 Euro angerechnet werden, obwohl ich normal weiter arbeite und normal weiter bezahlt werde... Nun war ich im September schwangerschaftsbedingt vier Wochen krank geschrieben. Dann ging ich wieder arbeiten. Nun bin ich schwangerschaftsbedingt erneut drei Wochen krank geschrieben, allerdings steht auf der Bescheinigung des Arztes "Erstbescheinigung". Wie sieht das denn nun konkret mit der Berechnung des Elterngelds in meinem Fall aus? Bekomme ich nun ab der 6. Krankheitswoche Krankengeld, was ja auf das Elterngeld angerechnet wird, oder bleibt es dabei, dass mir die Insolvenzmonate einfach verloren gehen? Und wie sähe das bei einem Beschäftigungsverbot aus? Ich finde mich da gerade überhaupt nicht zurecht und kann es einfach nicht fassen, dass mir durch die Insolvenz so viele Monate an Anspruch einfach verloren gehen... Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Krankenkasse prüft, ob es sich um die gleiche Erkrankung handelt, dann erhalten Sie Krankengeld. Ansonsten ist es leider so, dass das Insolvenzgeld beim Elterngeld keine Berücksichtigung findet. Liebe Grüße, NB


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