Mitglied inaktiv
Hallo, hab mal eine Frage zum Elterngeldantrag; und zwar steht da ja im Antrag drinnen, dass man die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate VOR Mutterschutzbeginn abgeben muss. Da mein Mutterschutz am 28.12.10 beginnt bedeutet das also die letzten 12 Monate vor Dezember2010. So nun mein Problem; ich habe im Dezember2008 meinen ersten Sohn entbunden und bin seit dem in Elternzeit; wobei ich seit 21.12.2009 wieder in Teilzeit für 30Std./Wo. gearbeitet habe. Somit müsste ich doch zur neuen Berechnung meines jetztigen Elterngeldantrages folgende Gehaltsabrechnungen abgeben: November-Januar 2010 und dann den Oktober 2008 noch damit ich zwölf volle Monate zusammenbekomme; denn ab November 2008 war ich damals auch schon im Mutterschutz. Ist das so richtig?!?!? Danke für Ihre Hilfe. MfG mangu
Hallo, ja! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja!
Hallo, das stimmt so. Liebe Grüsse, NB
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