Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag - Vater beantragt keines, trotzdem ausfüllen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldantrag - Vater beantragt keines, trotzdem ausfüllen?

Linanad

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Hallo Frau Bader, ich brüte gerade über dem Elterngeldantrag denn wir erwarten zum 12.03. unser erstes Kind. Nur ich werde EG für 12 Monate beantragen, mein Ehemann wird kein EG beantragen. Man gibt ja auf der ersten Seite die Daten beider Elternteile an. Können Sie mir bitte sagen, ob ich trotzdem den Teil 3 "Fragen an den antragstellenden Vater (Elternteil 2)" ausfüllen muss? Oder lasse ich das einfach leer? Ich möchte nicht, dass nachher aufgrund eines Fehlers beim Ausfüllen der Antrag zurückkommt oder sich alles unnötig in die Länge zieht. Falls das relevant ist: ich beantrage das EG bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg. Schonmal vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Auszufüllen sind im Formular 1 die Punkte 1.2 und 1.4. Zwingend erforderlich ist auch die Unterschrift des Vaters/Elternteil 2, da er damit sein Einverständnis zur Aufteilung der Elterngeldbezugsmonate gibt. Weitere Angaben des Vaters/Elternteil 2 sind nicht erforderlich. Liebe Grüße NB


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