Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag Bezugsmonate des Elterngelds

Frage: Elterngeldantrag Bezugsmonate des Elterngelds

NicolasHH

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Guten Tag, meine Freundin und ich haben Elterngeld beantragt - und zwar wie folgt: Sie: ab Ende des Mutterschaftsgeldbezugs und dann 12 Monate Ich: 1. Lebensmonat; der 2. Monat ist noch offen (geplant ist der 12.,13. o. 14. LM) Nun hat sich die Elterngeldstelle natürlich gemeldet und möchte wissen, für welche 2 Monate ich nun Elterngeld beantrage und gleich auch für den 2. Monat eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben. Ich habe lediglich eine Bescheinigung vom AG für den 1. LM. Dass ich auch den 2. Monat nehmen will, habe ich nur bei meiner Vorgesetzten mündlich angekündigt. Da die Arbeitsplanung für dieses Jahr noch nicht abschließend durch ist und die Frage noch nicht geklärt ist, ob meine Freundin nur 1 Jahr Elternzeit macht oder ggf ein paar Monate verlängert, kann ich jetzt noch gar nicht sicher sagen, wann ich den 2. Monat nehmen werde bzw nehmen kann. Muss ich wirklich bei Geburt meines Kindes schon beide Elternzeitabschnitt genau benennen und vom AG bescheinigen lassen? Was macht ich, wenn dann Änderungen eintreten? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie haben insgesamt 14 Monate zur Verfügung, wovon zwei Monate bei Mutterschaftsgeld grundsätzlich der Mutter zugerechnet werden. Somit kann Ihre Frau nur zehn Monate nehmen oder Sie gar nichts. Im Antrag müssen Sie von vornherein angeben, dass Sie zwei Monate nehmen können, können willkürlich einen Monat, am besten am Ende, angeben, da man diese Monate bei der Elterngeldstelle ändern kann. Wichtiger ist allerdings, dass Sie sich gegenüber dem Arbeitgeber direkt nach der Geburt verpflichten müssen, welchen Monat Sie nehmen, falls dieser später unkooperativ ist. Liebe Grüße NB


Dojii

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Habt ihr nicht zu viel, wenn deine Frau 12 Monate nach Muttterschutz und du 2 Monate nutzt? Deine Frau darf inkl. Mutterschutz nur auf 12 Monate kommen. Zurück zur Frage: Elterngeld kann nur bewilligt werden, wenn es für zwei Monate beantragt wird. Wenn du also nur ein Kreuzchen setzt, müsste der Antrag eigentlich abgelehnt werden. Der Trick ist, einfach den 14. Monate pauschal anzukreuzen und sobald du weißt, wann du den 2. wirklich nehmen willst, den Monat in den passenden abzuändern. Faktisch dürfen Monate, die noch nicht ausgezahlt wurden, noch (unendlich oft) geändert werden. Das ist natürlich mit Aufwand für die Elterngeldstelle verbunden (es muss ein neuer Bescheid erstellt werden), daher versuchen die immer wieder diesen Aufwand mit solchen Tricks zu verhindern. Eine Elternzeitbescheinigung dürfen die Elterngeldstellen nur bei Fällen anfordern, in denen ggf. Zweifel bestehen, dass Elternzeit genommen wird. Eine pauschale Anforderung bei den Vätern ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da diese Bescheinigung nicht auch pauschal bei den Müttern angefordert wird (gehe ich jetzt einfach mal von aus). Allerdings müsstest du tatsächlich bei deinem Arbeitgeber beide Monate zusammen anmelden. Erst einen und dann einen zweiten später kann schnell nach hinten losgehen. Du bindest dich nämlich mit deiner ersten Elternzeitanmeldung für 24 Monate an das, was du sagst. Und wenn du nur einen Monat anmeldest, dann sagst du gleichzeitig, dass du in den nächsten 24 Monaten keine weitere Elternzeit mehr willst. Wenn du dann später den zweiten Monat anmelden willst, könnte dein Arbeitgeber diesen (theoretisch) ohne Grund ablehnen, da du ja kein Recht auf Änderung innerhalb der 24 Monate hast. Und du könntest dich nicht mal dagegen wehren.


mellomania

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ihr habt nur anspruch auf 14 monate insgesamt. die ersten beiden monate werden deiner frau zugeteilt, dann kann sie noch 10 monate nehmen (sind dann 12 kummuliert) und du MUSST beide monate gleich beim Antrag angeben, also welche du nimmst. ihr könnt nicht nach dem mutterschutz für deine frau 12 monate nehmen, da der mutterschutz eben 2 monate sind. wenn du auch noch zwei nimmst, habt ihr 16. du musst dich für beide monate gleich entscheiden. du kannst nicht jetzt einen monat beantragen und dann den zweiten später.


NicolasHH

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Vielen Dank für die schnellen und guten Antworten. Das mit der Elternzeit nach dem Mutterschutz war Quatsch.sorry. Wir haben für meine Freundin ab Geburt beantragt. Ich hatte allerdings nur gelesen, dass man spätestens 7 Wochen vor der GEPLANTEN Elternzeit diese beim AG anmelden muss. Daher habe ich vorerst nur den 1. LM beantragt und wollte den 2. im Laufe des Jahres beantragen.. Naja, ich werde nun die Elterngeldstelle um eine Fristverlängerung bitten und dann die Sache nächste Woche mit meinem AG klären. Die Bescheinigung vom AG über den Antrag der Elternzeit mussten wir hier in Hamburg beide abgegeben..


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