J93
Hallo, ich habe folgende Frage zum Elterngeldantrag. Diesen habe ich bereits ausgefüllt hier liegen. Ursprünglich war geplant, dass ich die ersten 12 Monate nehme und mein Mann zusätzlich Monat 11 und 12. Beides wurde in der Frist beim jeweiligen AG beantragt. Sein Chef hat diese Zeit noch nicht bestätigt. Da es aber nun seit einiger Zeit schwierig mit dem AG meines Mannes ist, will er nicht mehr lange dort bleiben. Daher würden wir gerne seine Elternzeit ändern und beim AG mit Einhalten der 7 Wochenfrist die neue elterzeit geltend machen. ist dies möglich oder kann dies der AG ablehnen Und was wäre, wenn er kündigt und dann nach der Kündigung statt arbeitlos zu sein die 2 monate nehmen würde(also weit vor der eigentlichen Elternzeit). Ginge dies auch ohne Einhaltung der 7 Wochenfrist beim Arbeitsamt? Vielen dank schon mal im Voraus
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, ist er in den Monaten elf und zwölf nicht mehr in der Firma. Er möchte, unter Einhaltung der Frist, weitere Elternzeit anmelden. Und dann die vorher angemeldeten nicht mehr wahrnehmen. Wenn er die fristwart, keine neue Elternzeit anmelden. Wenn er den Arbeitgeber wechselt gilt die beantragte Elternzeit nicht für den neuen Arbeitgeber. Liebe Grüße NB
mellomania
das problem ist, dass er jetzt schon elternzeit beantrag hat,die weit nach 7 wochen beginnt. daher hat er keinen kündigungsschutz und kann gekündigt werden. dies nur als info. der AG muss keine ez bestätigen. dein mann meldet nur. es war aber unklug das jetzt schon zu machen....er kann natürlich die änderung schicken und um bestätigung des erhalts der meldung bitten. verweigern kann der ag die ez nicht. er könnte ihm aber eben davor kündigen...
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